Ermahnung

EU-Kommissar: Rumänien muss sich an Regeln halten

Tierecke
20.09.2013 13:06
Anlässlich einer Tierschutzdebatte der "Intergroup on the Welfare & Conservation of Animals" im EU-Parlament in Brüssel am 19. September sagte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg, die EU Kommission habe bezüglich der Streunerhunde in Rumänien zwar keine rechtliche Zuständigkeit, sie könne und werde jedoch die Mitgliedstaaten dazu ermahnen, die einschlägigen internationalen Abkommen zu befolgen.

Insbesondere gelte das für die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in ihrem Gesundheitskodex für Landtiere, in dem Euthanasie (im Sinne von Tötung auch gesunder Hunde) eine Methode ist, die nur dann angewendet werden soll, wenn andere Methoden keine Wirkung zeigen.

Rumänien steht unter Druck
"Die 'Vier Pfoten' begrüßen diese Position der EU-Kommission, die jenseits der formalrechtlichen Frage damit ihre politische Rolle als Hüterin der Verträge wahrnimmt", betont Marlene Wartenberg, Leiterin des "Vier Pfoten"-Europabüros in Brüssel. Rumänien steht damit politisch unter Druck, denn es ist Mitglied der OIE und hat sich mit deren Richtlinien einverstanden erklärt.

Tötungen mit Bestimmungen "nicht vereinbar"
"Rumänien muss nun klar zu erkennen geben, dass eine nachhaltige Lösung für ein gutes Zusammenleben der Bevölkerung mit Streunerhunden angestrebt wird", sagt Gabriel Paun, Kampagnenleiter bei der Tierschutzorganisation. "Ein bloßes Tötungsgesetz ist nicht vereinbar mit den internationalen Bestimmungen."

Alternativen "nicht koordiniert", "wirkungslos"
Die bisherigen Ansätze alternativer Methoden seien nicht ausreichend, nicht koordiniert und damit wirkungslos. Es sei Zeit, dass die rumänischen Behörden Verantwortung übernehmen, flächendeckend Kastrationsprogramme durchführen, die Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde vornehmen und die Implementierung von Adoptionskampagnen durchsetzen, so Paun weiter.

Gesetz noch nicht rechtskräftig
Die "Vier Pfoten" hatten sich am 17. September über den rumänischen Volksanwalt an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um die Massentötung von Streunerhunden zu verhindern, bevor der Staatspräsident das Gesetz dazu unterzeichnen kann. 30 Abgeordnete des rumänischen Parlaments haben ebenfalls das Gesetz angefochten. Am 25. September wird die Gesetzesnovelle beim Verfassungsgericht verhandelt. So lange kann sie keine Rechtskraft erlangen.

Jetzt gegen die Tötungen protestieren!

Richten Sie Ihre Worte an das Außenministerium, die rumänische Botschafterin in Wien (ambromviena@ambrom.at) und unterschreiben Sie die Petition der "Vier Pfoten"!

Auf www.facebook.com/kronetiereckehalten wir Sie über alle Aktivitäten und Neuigkeiten in Sachen Rumänien auf dem Laufenden.

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