Telekom-Prozess

Zweieinhalb Jahre Haft für Lobbyist Hochegger

Österreich
14.09.2013 00:36
Mit vier Schuldsprüchen und einem Freispruch ist in der Nacht auf Samstag im Wiener Straflandesgericht der Telekom-IV-Prozess um die inkriminierten Parteispenden der Telekom Austria ans BZÖ in Höhe von insgesamt 960.000 Euro zu Ende gegangen. Der Lobbyist Peter Hochegger (Bild Mitte) fasste wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zweieinhalb Jahre unbedingte Haft aus. Für das BZÖ bedeutet der Prozess indes eine schwere Schlappe: Die Partei muss 960.000 Euro zurückzahlen.

Das Urteil gegen Hochegger ist nicht rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung an, sein Mandant werde in Berufung gehen. Jeweils - ebenfalls nicht rechtskräftige - Schuldsprüche setzte es wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem U-Ausschuss für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer (re.), den BZÖ-nahen Werber Kurt S. sowie den ehemaligen Sprecher von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger.

Sie alle fassten jeweils teilbedingte Freiheitsstrafen aus: Wittauer bekam zwei Jahre (davon drei Monate unbedingt), S. zweieinhalb Jahre (davon fünf unbedingt), Pöchinger zwei Jahre (davon acht unbedingt). Erklärungen zu den Urteilen wurden von den Anwälten der Drei zunächst keine abgegeben.

Freispruch für Ex-Telekom-Vorstand Fischer
Der Ex-Vorstand der Telekom Austria, Rudolf Fischer (li.), wurde hingegen von dem Vorwurf der Untreue sowie der Falschaussage freigesprochen. Das Verfahren gegen Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher war zuvor am späten Freitagnachmittag ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Ecchers Rechtsanwalt Martin Dohnal hatte einen Antrag auf Ausscheidung des Verfahrens gegen seinen Mandanten gestellt, weil sich der Zeuge Kurt Lukasek nach wie vor im Ausland befindet. Eccher wird durch Lukasek belastet.

BZÖ muss 960.000 Euro zurückzahlen
Weil nach Ansicht des Gerichts unter dem Vorsitzenden Michael Tolstiuk die unrechtmäßigen Zahlungsvorgänge beim BZÖ eine Bereicherung zur Folge hatten, wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung stattgegeben. Das BZÖ muss demnach 960.000 Euro als Strafe bezahlen. Wie der Rechtsvertreter des BZÖ, Alexander Scheer, zuvor im Rahmen der Verhandlung dargelegt hatte, macht dieser Betrag ein Viertel des Wahlkampfbudgets der Orangen für den aktuellen Nationalratswahlkampf aus.

Der Richter zeigte sich in der Urteilsbegründung überzeugt, dass der gesamte Betrag, der von der Telekom über die beiden BZÖ-nahen Werbeagenturen geflossen war, zur Gänze in den Einflussbereich des BZÖ gelangte. Das BZÖ will gegen die Entscheidung berufen. "Wir vertrauen der Justiz und erwarten uns erneut eine gegenteilige Entscheidung in der nächsten Instanz", teilte die Partei in der Nacht auf Samstag in einer Aussendung mit. Man werde sich "notfalls" an den nun verurteilten Ex-Parteileuten schadlos halten.

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