Die private Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diese leistet nur bei Folgen aus Arbeitsunfällen. Sämtliche Freizeitunfälle fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Investition in eine private Unfallvorsorge ist daher vor allem vor dem Hintergrund sinnovll, dass etwa zwei Drittel aller Unfälle Freizeitunfälle sind.
Wer kann eine private Unfallversicherung abschließen?
Private Einzelpersonen, Paare, Familien mit Kinder, Alleinerziehende – die Versicherer bieten attraktive Pakete für sämtliche Lebenssituationen. Achten Sie darauf, wer in diesen Paketen versicherbar ist. Bei Partnerschaften ist oft eine gemeinsame Meldeadresse Voraussetzung. Kinder sind je nach Versicherer bis maximal dem 18. bzw. 27. Lebensjahr von der Deckung mit umfasst, solange sie im gleichen Haushalt wohnen und nicht wirtschaftlich selbständig sind, das heißt, noch kein eigenes Einkommen beziehen.
Ab wann ist man versichert?
Die meisten Versicherer bieten vorläufige Deckung bereits ab Antragsunterfertigung bis zur Ausstellung der Polizze. Ab Ausstellung der Polizze und Zahlung der Erstprämie besteht voller Versicherungsschutz.
Welche Leistungen sind versichert?
De Hauptleistung einer Unfallversicherung ist jene bei Dauerinvalidität. Diese wird anhand einer sogenannten Gliedertaxe bemessen, wonach bei voller Funktionsunfähigkeit des Körperteils ein Prozentsatz X an Invalidität besteht. Beispiel: Verlust des Augenlichts auf einem Auge: 50 Prozent Invalidität. Funktionsunfähigkeit des kleinen Fingers: fünf Prozent Invalidität. Die Invaliditätsleistung besteht in einer Einmalzahlung, mit der Umbauten, Reha-Maßnahmen und weitere, durch die Behinderung entstehende Kosten beglichen werden können.
Wichtig ist, dass Ihr Vertrag schon ab dem ersten Prozent Invalidität eine Leistung erbringt und höhere Leistungen vorsieht, je stärker die Beeinträchtigung ist. Man spricht dabei von einer sogenannten Progression: Bei geringer Beeinträchtigung wird für ein Prozent Invalidität ein Prozent der Versicherungssumme bezahlt, bei 50 Prozent beispielsweise mit Faktor zwei, ab 75 Prozent beispielsweise verdreifacht.
Zusätzlich kann eine monatliche Unfallrente, Unfallkosten (Heil-, Bergungs-, Rückholkosten), Todesfall-Leistung und Spital- oder Taggeld versichert werden. Auch haben viele Versicherer bereits im Haupttarif einige Zusatzleistungen inkludiert, wie Einmalzahlungen bei Knochenbruch, Spitalsaufenthalten oder eine kleine monatliche Unfallrente.
Was ist nicht versichert?
Ein Unfall ist sehr genau definiert: Es handelt sich um ein unvorhersehbares, unfreiwilliges Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung nach sich zieht. Krankheiten aller Art sowie Folgen von medizinischen Eingriffen sind somit keine Unfälle und aus der Leistung der Unfallversicherung daher ausgeschlossen. Ausnahmen von der klassischen Unfall-Definition bestehen außerdem meist für Kinderlähmung und Zeckenbisse sowie Wundstarrkrampf.
Zusätzlich sind Unfälle ausgeschlossen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss, bei Begehen einer strafbaren Handlung oder bei Extremsportarten verursacht werden.
Und was, wenn ich den Vertrag nicht mehr brauche?
Unfallversicherungen können nach dem dritten Jahr der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt werden.
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