Nach dem Klima-Protest samt Autobahn-Blockade Mitte Mai 2024 gingen die Aktivisten der „Letzten Generation“ gerichtlich gegen die Strafbescheide vor und argumentierten dabei mit einem „Notstand“. Vergeblich. Jeweils 70 Euro Strafe müssen geblecht werden.
Die „Krone“ hatte über die Autobahn-Blockade von Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ am 18. Mai 2024 berichtet. Zwölf Personen klebten sich an dem staureichen Pfingstsamstag gegen 10 Uhr auf den Asphalt der Tauernautobahn bei Hallein und protestierten. Zu diesem Zeitpunkt stand der Verkehr aufgrund einer aktiven Blockabfertigung ohnehin still. Nach einer halben Stunde lösten Polizeibeamte die nicht angemeldete Versammlung auf und begannen, die Aktivisten zu „entkleben“. Die Klimakleber mussten dann sogar von der Straße getragen werden.
Zumindest fünf Protestierende erhielten Wochen später Post von der Bezirkshauptmannschaft: in Form eines Strafbescheides. Aufgrund der Übertretung nach dem Versammlungsgesetz sollen die Aktivisten jeweils 70 Euro Strafe zahlen. Dagegen legten sie alle Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Bei der Verhandlung argumentierten die Klima-Aktivisten mit einer „Notstandssituation“: Der Zweck der spontanen Versammlung sei „von solcher Dringlichkeit“ gewesen, dass eine Anzeige nicht möglich war. Und: „Die am Protest teilnehmenden Personen hätten die Versammlungen für den letzten Ausweg und die einzige Möglichkeit gehalten, auf die Klimaproblematik aufmerksam zu machen.“
Das Gericht stellte hingegen „erhebliche negative wirtschaftliche“ Auswirkungen fest. Zudem habe der Protest die Erderwärmung nicht gebremst, sondern vielmehr zu erhöhtem CO2-Ausstoß geführt. Daher sei die Geldstrafe (70 von maximal 720 Euro) gerechtfertigt.
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