Wegen Nötigung hat sich am Montag ein beschäftigungsloser 22-Jähriger vor dem Linzer Landesgericht verantworten müssen. Der junge Mann erschien zwar nicht zum Prozess, trotzdem wurde er in seiner Abwesenheit zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt.
Auch wenn er am Montag nicht zum Prozess in Linz erschienen war, fällte der Richter ein Urteil über einen 22-jährigen Beschäftigungslosen. Dieser soll am 27. September des vergangenen Jahres eine Putzfrau auf der Toilette des Südbahnhofmarktes bedroht haben. Wenn sie ihn nicht in Ruhe ließe und das stille Örtchen verlasse, würde er mit einer HIV-infizierten Spritze zustechen.
Urteil kommt per Brief
Deswegen musste er sich wegen Nötigung verantworten. Der Strafrahmen lag bei bis zu einem Jahr Haftstrafe oder einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen. Der Richter verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 mal vier Euro Tagessatz) und einer bedingten Haft von zehn Monaten. Das nicht rechtskräftige Urteil wird per Brief zugestellt.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.