"Nur weil man den Pass verbrennt, verliert man die Staatsbürgerschaft nicht", relativierten die Behörden Mitte März noch die medienwirksame "Feuershow" des Hasspredigers (Bild). Derzeit überprüfen türkische Behörden im Zuge des Asylantrags die Staatsangehörigkeit von Mohamed M.
Auch der Wiener Magistrat ist eifrig am Recherchieren: Es gibt nämlich Hinweise, dass der radikale Islamist auf dem Papier sowohl Österreicher als auch Ägypter ist – illegal und womöglich nicht erst seit seinem Kairo-Aufenthalt im Vorjahr, sondern seit seiner Kindheit. Dazu sagen Bekannte der Familie M., die anonym bleiben wollen: "Nicht nur er, auch seine Mutter und Geschwister haben zwei Pässe."
Nach Auslieferung könnte M. abgeschoben werden
Für den Fall Mohamed heißt das: Ist er (illegal) tatsächlich auch Ägypter, könnte Österreich ihm offiziell die Staatsbürgerschaft entziehen. Auf eine Auslieferung hätte dies jedoch keine Auswirkung. Denn dieser beruht darauf, dass dem 27-Jährigen hierzulande Verbrechen zu Last gelegt werden, da spielt seine Staatsbürgerschaft keine Rolle. Allerdings könnte der Islamist im Falle einer Verurteilung dann nach Ägypten abgeschoben werden, was im Falle einer österreichischen Staatsbürgerschaft nicht möglich wäre.
Islamexperte: "Er konnte sich nur getarnt bewegen"
Dass er bei seinem Aufgriff nahe der syrischen Grenze einen gefälschten libyschen und nicht seinen ägyptischen Pass hergezeigt hat, leuchtet ein. Islam- und Terrorexperte Amer Albayati meint: "Er wusste vom Haftbefehl gegen ihn und dass er bei den Geheimdiensten unter seinem richtigen Namen bekannt ist. Mohamed konnte sich nur getarnt über die Grenzen bewegen."
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