Ein arbeitsloser Deutscher hatte sich mit Diebesgut aus Vorarlberger Geschäften nicht nur den Lebensunterhalt finanziert, sondern auch seine Wohnung verschönert. Am Freitag musste er sich dafür am Landesgericht Feldkirch verantworten.
„Sie kriegen Bürgergeld in Höhe von 480 Euro und ihre Wohnung wird auch vom Staat bezahlt. Wie stellen Sie sich Ihre weitere Zukunft vor, wenn Sie aus der Haft kommen?“, will Staatsanwalt Christoph Stadler vom Angeklagten wissen. Etwas pikiert antwortet der 36-jährige Dauerarbeitslose: „Ich habe ja nicht zum Spaß geklaut. Ich wollte arbeiten, als ich nach Österreich kam, aber das ging halt nicht. Ich muss eben schauen.“
Der Angeklagte war vollauf geständig
Der bereits mehrfach in Deutschland Vorbestrafte war von der Staatsanwaltschaft Feldkirch angeklagt worden, weil er im August mehrere Ladendiebstähle – verteilt über ganz Vorarlberg – begangen hatte. So gehörten Toilettenartikel, Schuhe, Kleidung und Lebensmittel zur Standardbeute des Deutschen. Und weil er sich selbst auch noch etwas Gutes tun wollte, „gönnte“ er sich als Draufgabe auch noch eine Playstation. Mit der verbrachte er schließlich seine üppige Freizeit bei sich zuhause. Offenbar legte der Mann auch Wert auf ein schönes Ambiente: So hatte er etwa seiner Wohnung mit Kerzen und einem künstlichen Gummibaum aufgepeppt, diese Artikel waren natürlich ebenfalls alle gestohlen.
Am Ende klickten dann aber doch die Handschellen: Ein Mitarbeiter eines Geschäftes hatte den Dieb beim Klauen beobachtet und die Polizei alarmiert. Bereits bei seiner Einvernahme räumte der Arbeitslose die Taten ein, um eine Haftstrafe kam er aber dennoch nicht herum. Daran änderte auch das Schlussplädoyer seines Verteidigers nichts, der meinte: „Es gibt nur das reumütige Geständnis und die Hoffnung, dass der Angeklagte irgendwann mal zu arbeiten beginnt.“ Das rechtskräftige Urteil lautet: 15 Monate Haft, davon zehn auf Bewährung und Schadenswiedergutmachung in Höhe von rund 1600 Euro. Wann die Privatbeteiligten ihr Geld sehen werden, ist unklar. Oder um es mit den Worten des Delinquenten zu formulieren: „Die Geschädigten bekommen dann ihr Geld, wenn ich Geld habe.“
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