Ein Österreicher (21) machte mit TikTok-Videos Propaganda für Terroristen. Das Salzburger Landesgericht verurteilte ihn – ins Gefängnis muss der Mann aber nicht. Bemerkenswert ist vor allem sein Hang zum Radikalen.
Aufgewachsen in einem Dorf im Flachgau, in einem christlich-österreichischen Haushalt – und doch himmelte der erst 21-jährige Angeklagte die menschenverachtenden Islamisten des sogenannten Islamischen Staates an. Zwischen 2022 und Ende 2023 verbreitete der Flachgauer mehrere Videos mit IS-Propaganda über vier verschiedene TikTok-Profile – auch einen YouTube- und einen Soundcloud-Kanal betrieb der 21-Jährige. Allesamt benannt nach Islamisten.
Bereits wegen Wiederbetätigung vor Gericht
Aufgrund dieser Terror-Unterstützung warf ihm der Staatsanwalt die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation vor. Und zu Prozessbeginn am Dienstag schilderte der Ankläger den Wandel des Mannes vom Rechtsextremisten zum islamistischen Extremisten. Denn: Der Angeklagte war 2020 bereits wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung vor Gericht. Grund: Hakenkreuz-Graffitis.
Nach einer Diversion ohne eine Vorstrafe lernte der Flachgauer eine Türkin kennen, heiratete sie nach islamischem Ritus und konvertierte aus Liebe zum Islam. Zwei Jahre und ein Kind später folgte die Trennung. Diese traf ihn psychisch schwer, betonte Verteidiger Michael Hofer: „Seine ganze Familie ist von Depressionen gezeichnet.“
Wohl auch aufgrund seiner Psyche habe er Orientierung gesucht und gefunden: zuerst bei den Rechtsextremen, dann bei den Islamisten. „Er suchte schon irgendwo immer eine strenge ideologische Heimat“, befand auch Hofer. Vor den Richtern distanzierte sich der Bartträger jedenfalls von Gewalt und Terror, bezeichnete seine Handlungen als „dämlich“. Er nehme schon an einem Entradikalisierungsprogramm teil, erwähnte Hofer.
Dieses muss er per gerichtlicher Weisung weiterführen, entschied der Gerichtssenat zusätzlich zur Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung. Außerdem muss der 21-Jährige zur Psychotherapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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