Haftstrafe für Mutter

Holocaust-Leugnerin: „Schäme mich dafür“

Salzburg
29.08.2024 14:52

Die Angeklagte ist Pensionistin (58), hat drei Kinder groß gezogen und als Altenpflegerin und im Kindergarten gearbeitet. Und sie hat nachweislich mehrfach den Holocaust und die Verbrechen der Nazis geleugnet: via eines von ihr betriebenen Telegram-Kanals. Vor Gericht gibt sie sich geläutert.

Mit deutlichen Worten leitete Staatsanwalt Florian Weinkam am Donnerstag den Geschworenenprozess gegen die Einheimische ein: „Die Angeklagte leugnet beharrlich historische Fakten. Sie leugnet die Verbrechen und den Völkermord der Nationalsozialisten.“ Mit bereits verurteilten und weithin bekannten Holocaust-Leugnern habe sie Kontakt gehalten, es gäbe stundenlange Tonaufzeichnungen und Chat-Protokolle, wo sie beispielsweise von der „Dreckslüge der Gaskammern“ redete. Sie veröffentlichte dies und weiteres Material über einen von ihr seit Oktober 2022 betriebenen Kanal auf der umstrittenen Social Media-Plattform Telegram. 

„Wusste nicht, dass es strafbar ist“
All dies aus „Verwirrung und Unsicherheit“, erklärte die Verteidigerin: „Sie ist keine Volksverhetzerin, sondern Mutter und Hausfrau. Sie bereut ihre Irrwege.“ Die im Juni verhängte Untersuchungshaft habe „ihr die Augen geöffnet“ und ein „Umdenken ausgelöst“. Die Angeklagte, die in der Vergangenheit als Staatsverweigerin auftrat, bekannte sich schuldig. Sie sei wegen Corona in diese Gruppen geraten: „Ich war völlig irritiert, habe an nichts mehr geglaubt. Ich war gehirngewaschen und war ferngesteuert“, so die Erklärung der Frau. Und dabei ergänzte sie auch noch: „Ich verstehe nicht, dass das strafbar ist. Ich wollte nur hinterfragen.“ 

Schuldspruch und Haftstrafe
„Warum? Das ist doch Allgemeinwissen“, wunderte sich der vorsitzende Richter. Sie habe sich sogar nachweislich in der Telegram-Gruppe mit Verfahren von anderen Holocaust-Leugnern beschäftigt, erwähnte der Richter. Die Frau aber blieb sonstige Antworten schuldig. Mehrmals wiederholte sie nur einen Satz: „Ich schäme mich dafür.“ Zudem lehne sie jetzt die Gerichte und Behörden nicht mehr ab: „Ich habe mich hinreißen lassen und war in einer Blase.“ Jetzt bereue sie und leugne nicht mehr die Gräueltaten der NS-Zeit.

Am Nachmittag erging das bereits rechtskräftige Urteil: 20 Monate teilbedingte Haft, zwei davon unbedingt. Zudem muss sie die KZ-Gedenkstätte in Mauthausen besuchen.  

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