Der Besuch eines Bundesliga-Spiels hatte für einen Polizisten ein gerichtliches Nachspiel – Vorwurf war Amtsmissbrauch.
Banaler geht es wohl nicht: Ein Polizist fährt im März 2023 außer Dienst mit dem Sohn und dem Neffen zum Bundesliga-Spiel in die Bullen-Arena bei Salzburg. Da dort traditionell Parkplatznot herrscht, stellt er seinen Wagen auf einem Grünstreifen ab. Zwei Herren echauffieren sich über diese Dreistigkeit. Ein Streitgespräch folgt, bei dem der Polizist seinen Dienstausweis auspackt, und den Reisepass des Mannes abfotografiert.
Streitpunkt: Hat sich Polizist einfach in den Dienst gestellt?
Nach weiteren Worten gehen alle ins Stadion – und sehen sich jetzt, mehr als ein Jahr später, im Salzburger Landesgericht wieder. Es steht nämlich Amtsmissbrauch im Raum. „Ich habe nur meine Meinung kundgetan und er hat gesagt: ‘Ich stelle mich in den Dienst, das ist eine Amtshandlung.‘ Ich würde einer Privatperson nie meinen Reisepass zeigen“, betont der Zeuge. Der Angeklagte in Uniform hält dagegen: „Ich habe mich nicht in den Dienst gestellt.“ Und die Staatsanwältin sagt nur: „Hier hat sich jeder Beteiligter als Polizist gefühlt.“
Freispruch! Das Gericht hat den Zeugen in puncto „Amtshandlung“ geglaubt, jedoch gibt es keinen Hinweis auf einen für eine Verurteilung erforderlichen Schädigungsvorsatz. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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