Gewalttat im Rausch

Trotz Messer-Angriff und Narbe „bleib ma Freind“

Salzburg
22.05.2024 18:00

Zwei Lungauer tranken gemeinsam Bier, als es zu einem blutigen Vorfall kam: eine schwere Wunde am Hals, verursacht durch ein Messer. Nur: Keiner weiß so recht, wie es passiert ist. Der angeklagte Täter, gleichzeitig auch Lebensretter, erhielt eine teilbedingte Haftstrafe in Salzburg. 

Der 2. Dezember in einem ländlichen Dorf im Lungau. Es war 10 Uhr vormittags, als beim angeklagten Lungauer (56) das Handy klingelte. „Ich habe ihn angerufen, ob wir gemeinsam Bier trinken wollen“, erzählt das Opfer als Zeuge beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht, beschreibt den Angeklagten auch als Freund: „Wir haben uns oft gegenseitig geholfen.“ Eine Kiste Bier habe er an jenem Tag mitgehabt, der Angeklagte habe zudem einen Honig-Wein kredenzt.

Alkohol, Scherze und ein Messerstich
Es wurde geredet, diskutiert, und offensichtlich auch gewitzelt – denn ein blöder Scherz über die Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten habe den Mann zornig gemacht, weiß noch das Opfer. Es wurde aber weitergetrunken, ein Bekannter kam sogar auf eine Flasche kurz vorbei und ging wieder.

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Wir gehen davon aus, dass mein Mandant die Wunde verursacht hat. Aber wie? Das wissen wir auch nicht. Eine Absicht sehe ich nicht, es tut ihm aber sehr leid.

Verteidiger Kurt Jelinek beim Prozess

Plötzlich erreichte gegen 15 Uhr ein Notruf die Rettung: wegen einer blutenden Wunde am Hals, zugefügt mit einem Messer. Stich, Schnitt? Weder Opfer noch Täter können sich an Details erinnern. Beide hatten bis zu drei Promille intus. Gewiss ist nur: Der Angeklagte hatte nach der Tat die blutende Wunde zugedrückt, und dem Opfer damit wohl das Leben gerettet. Das bezeugte auch eine Sanitäterin. Und auch das Opfer sagte: „Ich bin froh, dass er eingeschritten ist und mein Leben gerettet hat.“

Die Entschuldigung des Angeklagten nahm der Lungauer an: Beide gaben sich die Hand, umarmten sich kurz und Prozessbesucher hörten noch die Worte: „Trotzdem bleib ma Freind.“ Nach dem Geständnis wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verkündete die Richterin zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs unbedingt. 

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