Entscheidende Weichenstellungen stehen nun beim Tiroler Landesenergieversorger an. Unter anderem soll erstmals in der 100-jährigen Geschichte der Tiwag ein günstiger Strompreis in den Satzungen verankert werden – direkter Ausfluss des Streits mit der Arbeiterkammer mit massiver Verunsicherung Hunderttausender Kunden.
Ganz konkret lautet der Passus: „Die Gesellschaft hat unter Berücksichtigung von § 70 AktG als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren.“
Öffentliches Interesse verankert
Zum anderen wird verankert, dass der Vorstand nicht nur „das Wohl des Unternehmens“ im Auge haben soll, sondern auch unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie „des öffentlichen Interesses“ handeln muss.
Soll die Tiwag ein mehr als zwei Milliarden Euro teures Mega-Pumpspeicherkraftwerk in die Naturlandschaft im Kaunertal betonieren?
Liste-Fritz-Klubchef Markus Sint
Tiwag-Vorstände: Hearing läuft
Die Hauptversammlung ist für Dienstag angesetzt. Neben der inhaltlichen hat LH Anton Mattle (ÖVP) auch eine personelle Neuaufstellung beschlossen. Es wurden bereits zwei Tiwag-Vorstände öffentlich neu ausgeschrieben, darunter die Position des Vorstandsvorsitzenden. Ursprünglich hatte es geheißen, dass dazu im Mai eine Entscheidung fallen sollte. Aktuell laufen aber Bewerbungsverfahren und Hearings durch ein externes Büro. Noch vor dem Sommer sollten dann die Namen feststehen.
Kraftwerk um 2 Milliarden Euro
Spannend wird ebenfalls, ob das Grundsatzpapier auch Aussagen darüber trifft, wie die Tiwag in Zukunft mit dem Natur- und Lebensraum umgehen wird. „Da geht es um mehr als um zwei Cent auf oder ab beim Strompreis“, sagt Liste Fritz-Klubchef Markus Sint: „Soll die Tiwag ein mehr als zwei Milliarden Euro teures Mega-Pumpspeicherkraftwerk in die Naturlandschaft im Kaunertal betonieren? Das sind die Grundsatzfragen, die der Eigentümer eines Landesunternehmens beantworten muss.“
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