Haft auf Bewährung

Hitlergruß brachte Rentner vor Gericht

Vorarlberg
30.04.2024 13:25

Wegen Wiederbetätigung stand ein 44-jähriger Pensionist in Feldkirch vor dem Richter.

Dem Gericht ist der 44-Jährige mit seinen neun Vorstrafen kein Unbekannter. Doch der Großteil der Taten liegt viele Jahre zurück. Allesamt haben diese auch nichts mit dem jetzigen Anklagevorwurf zu tun. Der wiegt allerdings schwer – nationalsozialistische Wiederbetätigung.

„Man begrüßt sich hier so“
Es geht um eine Eröffnungsfeier des Skiheimes Schuttannen letztes Jahr. Dort soll der Mann recht tief ins Bierglas geschaut und „Heil und Sieg“ gerufen haben. Dabei soll er mit zwei Fingern einen Schnauzbart angedeutet und gesagt haben, dass „alle Juden vernichtet“ gehören. Weiters soll er den Hitlergruß ausgeführt und einem Burschen gesagt haben, dass man sich hier so begrüßen würde. Eine Straftat, auf die der Gesetzgeber bis zu fünf Jahre Gefängnis vorsieht.

Dem Angeklagten fehlt die Erinnerung
Vor dem Geschworenensenat weiß der Angeklagte nicht, ob er sich zu den Vorwürfen für schuldig oder nicht schuldig bekennen soll. Denn ihm fehlt die Erinnerung. Grund: Ein Unfall vor drei Jahren, bei dem sich der Mann schwerste Kopfverletzungen und eine halbseitige Lähmung zuzog.

Verteidiger Clemens Achammer erläutert: „Mein Mandant war 15 Jahre lang in Führungsposition, ein aktiver Mensch. Seit dem Unfall verträgt er Alkohol auch in geringsten Mengen nicht mehr.“ Sein Mandant habe absolut nichts mit Nationalsozialismus am Hut. Der Senat ist am Ende anderer Meinung. Das nicht rechtskräftige Urteil: Sechs Monate Haft auf Bewährung.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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