14-Jähriger angeklagt

Bub sollte Kinderporno an Schule verbreiten

Nachrichten
24.04.2024 17:25

Ein Jugendlicher schickte einem 11-Jährigen Pornomaterial und zwang ihn, den Porno in seiner Klasse zu verbreiten. Am Mittwoch musste sich der 14-Jährige nun vor dem Richter in Feldkirch verantworten. 

Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer sind in Begleitung der Eltern zum Prozess am Dienstag gekommen. Der 11-Jährige aus Angst vor seinem Peiniger. Der 14-Jährige, weil er eine Straftat begangen hat und nun das erste Mal vor Gericht zur Rechenschaft gezogen wird.

Ein Jahr Haftstrafe wäre möglich

Es geht um gefährliche Drohung. Ein Verbrechen, für das der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorsieht. Im Februar hatte der ältere Schüler dem Jüngeren einen USB-Stick und ein pornografisches Video geschickt und ihn aufgefordert, die Aufnahmen an die Mitschüler in seiner Klasse zu versenden. Die klare Ansage des Angeklagten an den Erstklässler: „Wenn du das nicht tust, werden dich zehn Viertklässler zusammenschlagen.“

Um zu verhindern, dass der Bub die Sache zuhause erzählt, legt der 14-Jährige verbal nach: „Du wirst keine Freude mehr haben, sondern Suizidgedanken!“ Doch so weit kommt es glücklicherweise nicht, denn der Bub vertraut sich dennoch seinen Eltern an. Diese erstatten Anzeige.

Staatsanwalt Richard Gschwenter beim Prozess.
Staatsanwalt Richard Gschwenter beim Prozess.(Bild: Chantal Dorn)

Lascher Händedruck bei Entschuldigung
Bei der polizeilichen Befragung streitet das Früchtchen jedoch die Vorwürfe ab. Anders läuft es dann im Prozess. Allerdings auch erst, nachdem Staatsanwalt, Richter und Verteidigung dem Angeklagten die Vorzüge einer Diversion und der damit einhergehenden strafrechtlichen Unbescholtenheit lang und breit erklären. Woraufhin sich der 14-Jährige mit laschem Händedruck beim Opfer entschuldigt, dieses jedoch keines Blickes würdigt. Vielleicht auch deshalb, weil der Angeklagte zur Strafe 30 Sozialstunden innerhalb eines halben Jahres leisten muss. Um es mit den Worten von Staatsanwalt Richard Gschwenter auszudrücken: „Wo Strafrecht anfängt, hört der Spaß auf.“

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