Bis zu 100.000 Euro mehr als ursprünglich ausgemacht sollten Steirer für ihren Mietkauf berappen. Zahlreiche zogen gegen die Ennstal Wohnbaugenossenschaft (ENW) vor Gericht. Nun gibt es in einer Causa einen Beschluss des Obersten Gerichtshof. Dieser könnte richtungsweisend für den Ausgang der weiteren Verfahren sein.
Der Schock war groß bei zahlreichen Mietkäufern der ENW, als sie erfuhren, dass sie bis zu 100.000 Euro mehr für ihr Eigenheim berappen müssen als vertraglich ausgemacht. Trotz Kaufabwicklung auf Basis des „steirischen Modells“, welches aufgrund der Förderungen vom Land einen zugesicherten Fixpreis voraussetzt. Die ENW berief sich stets auf eine Änderung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Diese Rechtsansicht prallte nun beim OGH ab.
Ein Betroffener holte sich für seinen Einzelfall mit einem Streitwert von rund 127.000 Euro Anwalt Stefan Benda zu Hilfe. Auch er habe über die Preisgestaltung falsche Informationen erhalten. Das Erstgericht, in dem Fall das Bezirksgericht Graz-West, gab anfangs noch der ENW Recht. Doch der Steirer ging in die nächste Instanz zum Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, welches der Berufung stattgab. Die ENW wiederum gab sich damit nicht zufrieden und rief den Obersten Gerichtshof an.
Dieser hat nun der Revision der ENW nicht stattgegeben. Vertraglich vereinbarte Abweichungen zum Vorteil des Wohnungswerbers seien wirksam. So wurden etwa bei konkreten Gesprächen über die Preisgestaltung dem Käufer anhand eines Mietkauf-Leitfadens die Kosten erklärt. Ohne den Hinweis, dass sich der Preis danach noch ändern könne. Damit wurde der Mietkauf-Leitfaden wirksamer Vertragsinhalt.
Ich freue mich für meinen Mandanten und hoffe, dass dieser Beschluss positive Auswirkungen auf die anderen Verfahren hat.
Anwalt Stefan Benda
„Ich freue mich für meinen Mandanten und hoffe, dass dieser Beschluss positive Auswirkungen auf die anderen Verfahren hat“, sagt Stefan Benda zur „Krone“. Die Anwälte Andreas Ulm und Pascal Dreier vertreten zahlreiche weitere Mietkäufer, in deren Fall Entscheidungen des OGH noch ausständig sind. Sie sind nach dem jüngsten Beschluss zuversichtlich: „Mit der nunmehr vorliegenden Entscheidung dürfte wohl alles klar sein.“
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