Ein angeklagter Fotograf hatte sich oral an der schlafenden und stark alkoholisierten 18-jährigen Freundin seines Patenkindes vergangen. Das Urteil in Vorarlberg ist noch nicht rechtskräftig.
Vergangenen August hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) das erste Urteil des Landesgerichts Feldkirch wegen eines Begründungsmangels aufgehoben. Am Mittwoch wurde die Causa daher noch einmal am LG mit neuem Schöffensenat verhandelt – mit dem Ergebnis, dass das neue Urteil exakt gleich ausfiel, wie das aufgehobene erstinstanzliche.
Teilbedingte Haft
So wurde der heute 56-jährige Vorarlberger Fotograf wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu einer teilbedingten Haft von 18 Monaten verurteilt. Dem Opfer muss der bislang Unbescholtene 2000 Euro Teilschmerzengeld zahlen.
Missbrauch im Schlaf
Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte im Dezember 2021 in seinem Geschäft an der wehrlosen Freundin seines Patenkindes vergangen hatte. „Es ist unglaubwürdig, dass Sie das Nackt-Shooting nicht erregt hat. Trotzdem glaubt der Senat nicht, dass Sie ein schlechter Mensch sind.
Aber Sie haben die sich dann bietende Gelegenheit ausgenutzt“, begründet die vorsitzende Richterin Silke Sandholzer das Urteil. Demnach hat er die auf einer Couch schlafende und gerade aufwachende 18-Jährige, die wegen Alkoholisierung und Übelkeit geschwächt war, missbraucht.
Der Senat glaubt nicht, dass Sie ein schlechter Mensch sind. Aber Sie haben die sich bietende Gelegenheit ausgenutzt.
Richterin Silke Sandholzer zum Angeklagten
Urteil nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat hielt die Angaben der jungen Frau für glaubwürdig. Sie habe zwar zu Nebenfragen widersprüchliche Aussagen gemacht, zum Kern des behaupteten Geschehens aber überzeugend gewirkt, so Sandholzer weiter.
„Eine haarsträubende Erklärung“
Hingegen für „unglaubwürdig“ und „eine haarsträubende Erklärung“ hielt der Senat die Aussagen des Beschuldigten, wonach er vom Opfer in eine Falle gelockt worden sei. So erklärte er den Umstand, dass sein Speichel auf dem Slip der 18-Jährigen gefunden wurde, damit, dass diese nackt aus der Toilette gekommen sei und ihm wortlos ihr Unterhöschen in seinen Mund gestopft hätte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Henrik Gunz hat Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde angemeldet.
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