Nachdem seine Mutter zwei Schlaganfälle erlitten hatte, wollte ein Zahntechniker seiner Mutter die bestmögliche Behandlung zukommen lassen. Dass sich der 51-Jährige die 46.000 Euro teure Reha in der steirischen Privatklinik gar nicht leisten konnte, verschwieg er geflissentlich. Jetzt stand er wegen Betrugs vor Gericht.
„Ich habe das ewig rausgeschoben. Ich denke aber, dass ich es in den nächsten Wochen endlich regeln werde“, sagt der Angeklagte am Mittwoch in Graz vor Gericht. „Das sagen Sie schon lange“, entgegnet Richterin Verena Oswald. „Ich denke, Sie können das einfach nicht zahlen.“ Bereits seit 2022 ist er einer Privatklinik 46.000 Euro schuldig.
„Dachte, ich treib‘ das schon auf!“
Nach zwei Schlaganfällen willigte die Versicherung damals ein, seiner schwerkranken Mutter eine Reha in einer Privatklinik zu finanzieren. Doch die Versicherung zahlte nur einen Monat. Für den zweiten Monat unterschrieb der Sohn. „Ich habe gedacht, dass ich das Geld schon irgendwie auftreiben werde“, erklärt er.
Es war ein Schicksalsschlag, das verstehe ich. Aber Sie hatten Exekutionen laufen, waren auf Existenzminimum gepfändet. Wie dachten Sie, das zahlen zu können?“
Staatsanwalt Philipp Konwalin
„Sah nur die herrliche Betreuung“
„Schwierig, oder? Sie hatten Exekutionen laufen, ein geringes Einkommen“, sagt die Richterin. „Ich glaube Ihnen, dass es keine Absicht war, aber es reicht, wenn Sie wussten, dass sie es nicht zahlen können.“ – „Ich habe nur die herrliche Betreuung gesehen und wie gut es ihr dort ging.“ – „Moralisch und emotional ist das nachvollziehbar, aber sie haben einen hohen Schaden angerichtet“, stellt die Vorsitzende einfühlsam klar.
„Ich verspreche hoch und heilig, dass ich zahlen werde“, beteuert der Niederösterreicher. „In zwei oder drei Wochen spätestens, alles oder geteilt auf Tranchen...“ Die Richterin hat Bedenken: „Sie hatten ja genug Zeit.“ Aber sie zeigt auch Verständnis für die Ausnahmesituation.
Zwei Jahre Zeit zu zahlen
„Ich biete Ihnen ohne Verurteilung eine Probezeit von zwei Jahren an. Da dürfen Sie nichts anstellen und Sie bekommen die Auflage, in den zwei Jahren den gesamten Betrag zu zahlen.“ Nach Ablauf der Probezeit muss eine Bestätigung der Zahlung am Tisch der Richterin liegen. „Wenn nicht, sehen wir uns wieder und dann werden Sie verurteilt!“
Der Staatsanwalt stimmt zu, der Angeklagte bedankt sich überschwänglich. „Ich werde bezahlen, ich verspreche es“, ruft er beim Hinausgehen.
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