Während der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer soll im Gastgeberland Deutschland das Public Viewing im Freien auch nach 22.00 Uhr möglich sein. Das beschloss das deutsche Bundeskabinett am Mittwoch per Verordnung.
Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.
26 der 51 Spiele von 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 beginnen um 21.00 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung laut zuständigem Bundesumweltministerium notwendig.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften seit 2006 und bei vergangenen Europameisterschaften hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.
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