Zu Haftstrafen

Grazer Schlepperprozess: 10 Angeklagte verurteilt

Steiermark
04.03.2024 17:37

Im Grazer Straflandesgericht sind am Montag acht Männer und zwei Frauen wegen Schlepperei für schuldig befunden worden. Sie sollen in unterschiedlichen Konstellationen an illegalen Transporten von Personen mitgewirkt haben. Die unbedingten Haftstrafen reichen bis zu drei Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess in Graz ist nur ein kleiner Teil eines Verfahrens in Wien und anderen Bundesländern. „Diese Angeklagten sind eher die untere Ebene“, führte die Staatsanwältin schon zu Beginn aus. Die Schleppertouren hatten stets als Konvoi stattgefunden. Ein Kastenwagen mit illegal beförderten Personen wurde von mehreren Pkw begleitet. „Es gibt unterschiedliche Rollen, auch das Fördern von Schlepperei ist strafbar“, betonte die Staatsanwältin. Dazu gehöre auch das Ausstellen von falschen Visa, ein Auto zur Verfügung stellen oder Geld geben.

Zivilstreife: Schlepper fuhren einfach weiter
Eine der Fahrten verlief besonders spektakulär: Zwei der Angeklagten, die ein Paar waren, fuhren mit einem Kastenwagen voller Flüchtlinge, als sie einer Zivilstreife auffielen. Die Beamten wollten den Wagen stoppen, doch dieser fuhr einfach weiter. Es kam zu einer längeren Verfolgungsjagd. Da der 21-Jährige keinen Führerschein hatte, tauschte er in voller Fahrt mit seiner Freundin den Platz. Sie konnte nicht bremsen und fuhr in ein Polizeifahrzeug. Erst als die Beamten mit gezogener Waffe auf die beiden zugingen, gaben sie auf.

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Es gibt unterschiedliche Rollen, auch das Fördern von Schlepperei ist strafbar.

Grazer Staatsanwältin

„Netzwerk an Anwerbern“
Dieses „gefährliche Fahrverhalten“ sei immer wieder bei Schleppern zu beobachten, schilderte ein Polizist im Zeugenstand, auch eine gewisse Gewaltbereitschaft sei zu bemerken. Die Schlepperfahrten nach Deutschland würden der Organisation rund 50.000 Euro einbringen, Fahrten nach Österreich immerhin noch 30.000 Euro. Die Flüchtlinge müssten 1500 bis 2500 Euro pro Person bezahlen. „Es gibt ein riesengroßes Netzwerk von Anwerbern“, war der Polizist überzeugt.

Beschuldigte waren geständig
Die Beschuldigten waren durchwegs geständig, bestritten aber alle, an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein. Die meisten wollen auch nur ein einziges Mal bei einer Schlepperaktion mitgemacht haben. Der Schöffensenat befand alle Angeklagten für schuldig und verhängte unbedingte Haftstrafen in der Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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