Das Hin und Her zwischen den Salzburger Festspielen und ehemaligen Künstlern ist um eine Entscheidung reicher. Laut Staatsanwaltschaft hat Intendant Markus Hinterhäuser den Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke in einer öffentlichen Stellungnahme nicht verleumdet.
Verleumdung - so lautete der Vorwurf der vom Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke eingebrachten Strafanzeige gegen Festspiel-Intendant Markus Hinterhäuser. Die Anzeige resultierte aus dem nicht enden wollenden Künstlerstreit mit den Festspielen wegen Corona-bedingter Absagen von Engagements im Jahr 2020.
Die Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft München gegen Markus Hinterhäuser eingebracht wurde, wurde nun jedoch abgewiesen. „Damit haben sich alle strafrechtlichen Anschuldigen Herrn Ablinger-Sperrhackes zu Lasten der Salzburger Festspiele vollumfänglich als unzutreffend erwiesen“, heißt es von den Festspielen.
Andere Anzeige schon abgewiesen
Vergangene Woche wies die Staatsanwaltschaft in Salzburg eine andere Strafanzeige ab, die sich gegen das Direktorium rund um die ehemalige Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler, Intendant Markus Hinterhäuser und den Kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz richtete. Dabei geht es um Absagen im Coronasommer 2020 und die damit verbunden Gagen-Ausfälle. Die Staatsanwaltschaft erkannte in der eingebrachten Strafanzeige keinen Anfangsverdacht und leitete daher auch kein Ermittlungsverfahren ein.
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