Obwohl verurteilt:

Terror-Bubis sind noch immer auf freiem Fuß

Steiermark
01.02.2024 09:17

Alle Christen in die Luft sprengen und Österreich zum Kalifat machen - das waren die Pläne zweier Jugendlicher in Bruck an der Mur. Wegen dieser Taten wurden sie im Juni 2023 rechtskräftig zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Doch: Sie spazieren weiterhin durch die steirische Bezirkshauptstadt.

Mit Schaudern erinnern wir uns an den erschreckenden Fall jener beiden radikalisierten Jugendlichen, die im zarten Alter von 15 und 16 Jahren am Landesgericht Leoben wegen Terrorismus verurteilt wurden. Konkret hatten sie vor, die Neue Mittelschule in Bruck an der Mur in die Luft fliegen zu lassen - wir berichteten. Ihr Ziel: alle Christen töten und Österreich zum Kalifat machen.

„Allah vergibt uns“
Im Internet suchten sie nach Anleitungen für Sprengsätze und Schalldämpfer, versendeten Propaganda- und Enthauptungsvideos und zierten ihre Profilbilder mit IS-Flaggen. In einer Chat-Gruppe prahlte der 16-Jährige mit seinen Anschlagsplänen auf die Klasse seines jüngeren Freundes, erzählte, Schwerter, Messer und Pistole bereits vorrätig zu haben.

Im Juni des Vorjahres mussten sich die beiden Burschen mit nordmazedonischen und tschetschenischen Wurzeln vor dem Landesgericht Leoben verantworten. Reue zeigten sie allerdings keine. Im Gegenteil: Allah hätte ihnen vergeben, später würden sie ins Paradies kommen. Sie wurden schließlich zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt.

Burschen wollen Fußfessel haben
Besorgte Bürger haben sich nun bei der „Krone“ gemeldet. Sie meinen, die Terror-Bubis trotz ihrer unbedingt verhängten Haftstrafen mitten in der Stadt gesehen zu haben. Beim Landesgericht Leoben nachgefragt, werden ihre Befürchtungen bestätigt: „Ja, sie sind auf freiem Fuß. Die beiden haben um Haftaufschub angesucht, der wurde auch gewährt.“

Warum dieser genehmigt wurde, wollte man aufgrund der Jugendlichkeit der beiden Täter nicht erklären. Beide haben allerdings für das Verbüßen ihrer Strafen um Fußfessel angesucht. „Der Antrag des Älteren ist bereits rechtskräftig abgelehnt, über jenen des Jüngeren wurde noch nicht entschieden“, heißt es seitens des Gerichts.

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