Nach der Abschussverordnung des Wolfes mit dem Namen „158MATK“ stiegen mehrere Umweltorganisationen auf die Barrikaden und gingen gegen den Entscheid des Landes Tirol vor. Die EU-Generalanwältin stützt nun die Argumente der Tierschützer. LHStv Josef Geisler (ÖVP) nimmt dazu Stellung.
Geht es nach der EU-Generalanwältin, gibt es keine Ungleichbehandlung beim Schutzregime des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in Österreich. Einige Länder seien hier ausgenommen, Österreich jedoch nicht. Den Stein ins Rollen gebracht hat die Abschussfreigabe des Wolfes „158MATK“ aus dem Jahr 2022. Mehrere Umweltorganisationen gingen gerichtlich gegen diese Entscheidung vor.
Wie die Generalanwältin Tamara Ćapeta nun mitteilte, hätten Länder, in denen diese Schutzbestimmungen ausgenommen sind, dies bereits bei ihren Beitrittsgesprächen mit der EU ausgehandelt. Diese Möglichkeit sei auch Österreich offengestanden, sei damals jedoch nicht passiert. Das Land Tirol argumentierte hier, dass es zum Zeitpunkt des österreichischen EU-Beitritts hierzulande keine Wölfe gegeben habe.
Auch im heurigen Jahr wird es Abschussverordnungen nach der seit 2023 in Tirol geltenden Rechtslage geben. Wir werden auch die Herdenschutz-Pilotprojekte fortführen.
LHStv. Josef Geisler
Abschussfreigaben seien unter bestimmten Bedingungen möglich, so die Anwältin. Eine davon sei, dass sich die betreffende Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befinde. Dies sei in Österreich nicht der Fall. Die Auswirkungen auf das Gebiet müsse daher in Betracht gezogen werden.
Weitere Abschussverordnungen nicht ausgeschlossen
Als „teils erfreulich, teils enttäuschend und insgesamt wenig überraschend“ bezeichnet LHStv Josef Geisler die erste Reaktion der Generalanwältin. Zeitgleich machte er bereits unmissverständlich klar: „Auch im heurigen Jahr wird es Abschussverordnungen nach der seit 2023 in Tirol geltenden Rechtslage geben. Wir werden auch die Herdenschutz-Pilotprojekte fortführen. Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie.“
Der Wolf sei keine gefährdete Tierart und gehöre reguliert wie auch andere Wildtierarten. Die Empfehlungen der Anwältin haben für Tirol keine unmittelbaren Auswirkungen, so Geisler. Die Schlussanträge werden aktuell einer juristischen Detailanalyse unterzogen.
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