Vor Gericht

Jugendliche raubten mehrere Minderjährige aus

Vorarlberg
09.01.2024 08:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Fünf Angeklagte mit Migrationshintergrund müssen sich am Montag vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten. Es geht um minderschweren bis schweren Raub, Erpressung, Nötigung und Kinderpornografie. Insgesamt zehn Vorfälle, alle begangen im Zeitraum Februar bis August vergangenen Jahres in Vorarlberg. 

Die Opfer sind minderjährige Burschen und ein Mädchen im Kindesalter. Einem der Täter droht allein für das Verbrechen des schweren Raubes bis zu siebeneinhalb Jahre Knast. Er soll sein Opfer im Zimbapark in Bürs „abgezockt“ und dabei mit einem Messer bedroht haben. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Kopfhörer und Sneakers einkassiert
In unterschiedlichen Formationen soll es das Quintett auf jüngere und vor allem schwächere Opfer abgesehen haben. Wie etwa bei einer Zugfahrt, als einer der Angeklagten sich vor einem Minderjährigen aufbaute und ihm Air-Pods und Geld abnahm.

Bei einem Fastfood-Restaurant in Hard forderte einer der Beschuldigten von einem anderen Opfer: „Bring mir das gleiche Essen noch einmal, sonst steche ich dich ab!“

Unter Androhung von Dresche musste ein anderer Junge am Bahnhof Bregenz seine Sneaker abtreten.

Größere Erinnerungslücken
Wie so oft, leiden auch in diesem Prozess die Angeklagten offenbar an einer Art Amnesie oder behaupteten, die Gegenstände freiwillig von den Minderjährigen ausgehändigt bekommen zu haben.

Selbst im Fall des Mädchens, das von einem der Beschuldigten mit der Veröffentlichung von Nacktfotos erpresst worden war: „Sie hatte mich falsch verstanden, als ich sagte, sie solle nicht vergessen, was ich in meiner Galerie gespeichert habe. Ich meinte damit Liebesbriefe.“ Doch Zeugen bestätigen, dass der Angeklagte Nacktfotos des Mädchens auf dem Schulhof herumgezeigt hatte.

Bisher nur ein Urteil
Letzterer wird so rechtskräftig wegen Raubes, Nötigung und Kinderpornografie zu sechs Monaten bedingter Haft und 480 Euro Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer spricht Richter Dietmar Nußbaumer 200 Euro Teilschmerzengeld zu. Außerdem wird Bewährungshilfe angeordnet.

Da mehrere Zeugen nicht erschienen sind, wird der Prozess gegen die anderen vier Straftäter am 6. März fortgesetzt.

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