Star: "Völlige Lüge"

Masseur klagt John Travolta wegen sexuellem Übergriff

Adabei
08.05.2012 10:36
John Travolta wird wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffes von einem Masseur verklagt, hat jedoch bereits Gegenklage eingereicht. Der Kläger, dessen Name nicht bekannt ist, beschuldigt den Hollywood-Schauspieler, ihn sexuell genötigt zu haben, und fordert deshalb zwei Millionen US-Dollar Schadenersatz.

Laut Klageschrift soll Travolta den Mann für einen Termin in einem Miet-Bungalow im Beverly Hills Hotel gebucht haben. Der Promi-News-Website "TMZ" zufolge behauptet der Mann, er habe Travolta eine normale einstündige Massage gegeben. Anschließend habe der Schauspieler ihm angeboten, ihn im Gegenzug ebenfalls zu massieren. Als der Masseur abgelehnt und betont habe, dass er keinen Sex mit seinen Kunden habe, habe Travolta ihn einen "Verlierer" genannt, dann aber das doppelte des üblichen Massagetarifs bezahlt und sei gegangen. Es ist auch die Rede davon, dass Travolta vor dem Mann masturbiert hat.

Travolta dementiert die Anschuldigung als "völlige Lüge" und will diese zudem nicht auf sich sitzen lassen. Wegen falscher Verdächtigung klagt der 58-jährige Star deshalb nun nicht nur gegen den Mann selbst, sondern auch gegen dessen Anwalt. Travoltas Anwalt Marty Singer verrät gegenüber "The Hollywood Reporter": "Für einen Anwalt, der einen Prominenten verklagt, liegt der Maßstab höher, da er weiß, dass die Medien es aufgreifen werden. Der Anwalt kann sich nicht schlicht auf seinen Mandanten verlassen. Er muss Ermittlungen anstellen und hat eine Sorgfaltspflicht."

Singer beteuert zudem, beweisen zu können, dass der Schauspieler zum Zeitpunkt der angeblichen Tat - am 16. Jänner - nicht mal am angeblichen Tatort - Los Angeles - war. Am Montag veröffentlichte Travolta dazu ein Statement, in dem er erklärte, sich zu jener Zeit fast 5.000 Kilometer weit entfernt auf der anderen Seite Amerikas befunden zu haben. "Diese Klage ist komplett erfunden und ausgedacht", gibt er außerdem zu verstehen. "Nicht eines der Ereignisse in der Klage hat sich jemals zugetragen."

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(Bild: kmm)



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