Die Novelle zum Raumplanungsgesetz wurde am Mittwoch zur beschlossenen Sache. Lob kam von der AK, Kritik von Neos und FPÖ.
Das Thema Grund- und Bodenerwerb ist ein in Vorarlberg hitzig diskutiertes. Dass Handlungsbedarf besteht, ist eigentlich allen klar. Nur die genaue Vorgehensweise sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten und Streit. Am Mittwoch wurde jedenfalls im Rechtsausschuss die Novelle zum Raumplanungsgesetz beschlossen. Die wichtigsten Punkte darin: Die Einführung einer Abgabe auf leer stehende Wohnungen und die Verankerung des Ziels „leistbares Wohnen“ im Raumplanungsgesetz. Zudem sollen Investorenmodelle in Zukunft als Ferienwohnungen kategorisiert werden, um die „kalten Betten“ einzudämmen.
Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen. „Wir schaffen den Anreiz, leer stehende Wohnungen auf den Markt zu bringen“, erklärte dazu ÖVP-Wohnbausprecher Harald Witwer.
Auf Tadel folgte Lob
Ausnahmen gibt es etwa bei Wohnungen, die der eigenen Altersvorsorge dienen sollen, oder auch dann, wenn die erforderliche Instandsetzung einer Wohnung wirtschaftlich einfach nicht zumutbar ist. Kritik kam von der FPÖ: Christof Bitschi etwa spricht sich gegen „zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung“ aus und fordert Anpassungen im Mietrecht. Diese fordert auch Johannes Gasser von den Neos. Lob kam indes von der AK. Präsident Bernhard Heinzle tadelte die Landesregierung am Dienstag noch für die Novelle, nannte diese am Mittwoch dann aber einen „ersten wichtigen Schritt“. Immerhin.








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