Aufatmen beim Vize-Bürgermeister von Anras in Osttirol nach aufreibenden Monaten: Er wurde am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Beleidigung und der Zeugenbeeinflussung freigesprochen. Das Ausplaudern von Details aus einer nicht öffentlichen Sitzung endete mit einer Diversion.
Ein Dorfstreit, Schuldzuweisungen im Gemeinderat. Deftige Worte. Die Gemeinde Anras in Osttirol ist wohl nicht der einzige Tiroler Ort, wo es solche Szenen gab und gibt. Der große Unterschied: In diesem Fall wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, der Vize-Bürgermeister stand nach den Querelen rund um den Vertrag mit einer Firma, die Schadholz aus dem Wald entfernte, vor Gericht.
„Krätze“ soll er einen Kontrahenten im Gemeinderat genannt haben. Eine Beleidigung? Zudem soll er versucht haben, einen Zeugen im Vorfeld einer polizeilichen Vernehmung zu beeinflussen und er soll Details aus einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung ausgeplaudert haben. Verletzung des Amtsgeheimnisses?
Andere zahlten bereits 500 bzw. 1000 Euro
Andere Akteure zahlten nach den wechselseitigen Vorwürfen bereits 500 bzw. 1000 Euro im Zuge einer Diversion (Einsicht und Zahlung eines Betrages, dafür keine reguläre Gerichtsverhandlung und keine Strafe). Der Bürgermeister, weil er einen Gegner angeblich zum Rücktritt nötigen wollte. Ein Gemeindevorstand, weil er ebenfalls das Amtsgeheimnis verletzte.
Am Politparkett wird mit harten Bandagen gekämpft, er hat sich bei einer hitzigen Debatte dazu hinreißen lassen.
Der Richter
„Auf dünnem Eis“ bewegt
Der am Dienstag vor Gericht sitzende Vize-Dorfchef bewegte sich beim Gespräch mit dem Zeugen „auf dünnem Eis“, wie selbst sein Verteidiger einräumte. Eine konkrete Anstiftung zur Falschaussage war ihm aber nicht nachzuweisen. In puncto „Krätze“ meinte der Richter: „Am Politparkett wird mit harten Bandagen gekämpft, er hat sich bei einer hitzigen Debatte dazu hinreißen lassen.“
Es habe sich über Monate eine „Entrüstung“ aufgestaut, im Zweifel sei dies nicht zu verurteilen. Also zweimal Freispruch. Im Punkt Amtsmissbrauch nahm auch der Vize eine Diversion an, was eine gewisse Einsicht voraussetzt. 1200 Euro plus 200 Euro Verfahrenskosten hat er zu zahlen.








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