Der Schauspieler Florian Teichtmeister wurde wegen Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht. Außerdem: Gemeinsam mit den Bundesländern und Gemeinden will der Bundeskanzler bis 2030 4,5 Milliarden Euro in den Bereich „Kinderbetreuung“ investieren. Dafür hagelt es aber auch Kritik. Das und mehr gibt es bei den Krone News mit Tanja Pfaffeneder.
Die Reaktionen auf das Urteil im Fall Teichtmeister könnten unterschiedlicher kaum sein. Für die einen ist es ein gerechtes und faires Urteil, für die anderen ein Schlag ins Gesicht. Von 2008 bis 2021 hat der Schauspieler Florian Teichtmeister Zigtausende Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gehortet. 110 Dateien waren mit „pädosadistischen Texten“ versehen. Auszüge wurden im Gerichtsaal vorgelesen. Es herrschte blankes Entsetzen. „Ich habe so etwas in 16 Jahren nicht gesehen“, meinte die Staatsanwältin Julia Kalmar. Zwei Jahre bedingte Haft - auf fünf Jahre Bewährung. Ins Gefängnis muss Teichtmeister also nicht. Ebenfalls mildernd wirkte die „massive gesellschaftliche Vorverurteilung bis hin zum Galgen vor dem Gericht“. „Wir folgen nicht dem Ruf der Straße“, so Richter Apostol.
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