Trotz eines aufrechten Annäherungsverbotes hatte ein 44-jähriger Türke seine Ex-Frau verfolgt. Die Rechnung dafür bekam er nun am Landesgericht Feldkirch präsentiert.
Geschieden, drei Kinder, die bei ihm wohnen, Stütze, insolvent und arbeitslos. Dazu kommen noch zwei Vorstrafen, wovon eine einschlägig ist. Und seit Montag hat der Mann auch noch einen dritten Eintrag im Strafregister stehen. Das Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe. Der Grund: schwere Nötigung.
Angeklagter demütigte Frau öffentlich
Es geht um einen Vorfall Mitte April in Lustenau. Der Angeklagte, gegen den ein Annäherungsverbot auf 100 Meter gegenüber seiner Ex-Frau besteht, kreuzt am Arbeitsplatz der 34-jährigen Verkäuferin auf. In aller Öffentlichkeit beleidigt er die Ex-Gattin als Hure und verbietet ihr den Kontakt zum jüngsten Sohn, um den die Eltern gerade einen Sorgerechtsstreit führen. Als die öffentlich Gedemütigte ihm mit der Polizei droht, verlässt der Mann zwar den Laden - einen Tag nach dem unerfreulichen „Intermezzo“ ist die Frau aber trotzdem ihren Job los.
hre Ex-Frau mag zwar tough wirken, man merkt ihr aber an, dass sie schon viel mit Ihnen durchgemacht hat.
Die Richterin zum Angeklagten
Türke stalkte seine Ex
Im Prozess bestreitet der Mann, das Opfer bewusst aufgesucht zu haben. „Ich weiß, dass ich auf Bewährung bin. Es war keine Absicht. Ich wusste ja nicht, dass sie dort arbeitet.“ Einmal sei er mit den Kindern zum Döneressen in sein Stammlokal gegangen. Auch in diesem Fall habe er nicht gewusst, dass seine Ex dort beschäftigt ist. Als er wenige Tage später in einem Geschäft vis à vis einen Leberkäse habe kaufen wollen, sei sie dort ebenfalls hinter der Theke gestanden - was das Opfer auch grundsätzlich bestätigt. Zugleich klagt die Frau aber auch darüber, regelrecht Panik davor zu haben, dass sie wegen ihres Ex jeden Job verliert.
Nach der Einvernahme weiterer Zeugen ist für Staatsanwalt Markus Fußenegger und Richterin Lisa Pfeifer der Fall klar: Der Angeklagte hat das Opfer gestalkt. „Ihre Ex-Frau mag zwar tough wirken, man merkt ihr aber an, dass sie schon viel mit Ihnen durchgemacht hat“, richtet die Frau Rat mahnende Worte an den Türken. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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