Es fehlten die Beweise

Mutmaßlicher Feuerteufel in Tirol freigesprochen

Tirol
23.08.2023 18:00

Es gab zwar Indizien, aber schlussendlich fehlten einfach die Beweise! Der mutmaßliche Brandstifter von der Tiroler Gemeinde Kundl wurde am Mittwochnachmittag freigesprochen. In Haft muss er allerdings dennoch - für andere Vergehen.

Erst brannte die Waschküche eines unbewohnten Einfamilienhauses. Dann ging der Faschingswagen der Landjugend in Flammen auf. Und schließlich wurde am 26. Februar ein Auto in einer Garage abgefackelt. Nach drei mysteriösen Bränden in kürzester Zeit ging in Kundl – wie mehrfach berichtet – die Angst um. Schließlich trieb 2012 und 2018 bereits ein Feuerteufel im Ort sein Unwesen. Doch nach dem Brand des Autos klickten für einen Einheimischen (56), der noch hastig Spuren im Schnee verwischt haben soll, die Handschellen.

„Ich war selbst geschockt“
Der in der Unterländer Gemeinde als Eigenbrötler bekannte Mann, bei dem im Zuge der Ermittlungen mehr als 100 Gasflaschen, rund 25.000 Liter Diesel und jede Menge gestohlene Dinge gefunden wurden, stritt allerdings vehement ab, die Brände gelegt zu haben. „Ich war selbst geschockt“, erklärte der Angeklagte, der nun nur für den letzten Brand, nicht aber für die ganze Serie oder gar für jene in den früheren Jahren vor Gericht stand. „Ich war damals in der Nacht nur unterwegs, weil ich nach den Bränden selbst der Sache nachgehen wollte“, erklärte der 56-Jährige, warum er auf Überwachungsvideos in unmittelbarer Nähe zu sehen war.

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Ich war damals in der Nacht nur unterwegs, weil ich nach den Bränden selbst der Sache nachgehen wollte.

Der Angeklagte

Verschmähte Liebe?
Die Staatsanwältin war hingegen überzeugt, dass der Angeklagte aus verschmähter Liebe zum Anzünder griff. Die Besitzerin des Autos war nämlich in der Nacht zuvor bei ihm tanzen, will dann aber nach Annäherungsversuchen fluchtartig das Haus verlassen haben.

18 Monate hinter Gitter
Am Ende fehlten dem Schöffensenat aber stichhaltige Beweise. „Am Tatort wurden keine Spuren festgestellt und es gab keine Tatzeugen“, sagte die Richterin. Der 56-Jähriger wurde im Zweifel freigesprochen. Für Gemeingefährdung wegen der Gasflaschen und der Diebstähle muss er aber 18 Monate in Haft. Nicht rechtskräftig.

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