Mangel an Beweisen

Chihuahua zu Tode gequält: Linzerin freigesprochen

Chronik
15.06.2023 16:30

Blutüberströmt, schwer verletzt und unterkühlt: So wurde Chihuahua-Weibchen Lilli zu einem Tierarzt gebracht. Leider kam für die niedliche Hündin jede Hilfe zu spät - sie wurde noch am selben Tag eingeschläfert. Eine 39-Jährige musste sich deswegen am Donnerstag am Landesgericht Linz verantworten.

Das Tier war der arbeitslosen Linzerin von seinen Besitzern, einem ebenfalls beschäftigungslosen Paar aus dem Linzer Franckviertel für nicht einmal 24 Stunden überlassen worden. Als die Frau gegen Mitternacht mit der Hündin aufgebrochen war, sei das Tier gesund und wohlauf gewesen. Als sie Lilli jedoch am nächsten Abend zurückbrachte, blutete die weiße Chihuahua-Dame aus zahlreichen Wunden an den Läufen, zwischen den Augen, am Bauch sowie im Genitalbereich. Ihr Körper war unterkühlt, der Puls langsam. Die Besitzer versuchten noch, die Hündin mit warmen Handtüchern und einem Föhn aufzuwärmen, riefen dann aber die Tierrettung. Diese brachten Lilli zu einem Tierarzt, doch für die kleine Hündin kam jede Hilfe zu spät - sie musste eingeschläfert werden.

Wunden weisen auf Tierquälerei hin
Die Art der Verletzungen ließen den Veterinär vermuten, die reinrassige Chihuahua-Dame sei an den Läufen gefesselt und über den Boden geschleift worden. Das Alter der Wunden grenzte er auf einen Zeitraum ein, in dem die Angeklagte nachweislich in der Arbeit war. Ihr Lebensgefährte hingegen, ein 34-jähriger Arbeiter aus Mauthausen, konnte kein so wasserdichtes Alibi vorweisen. Er hatte sich zu dieser Zeit um das Tier gekümmert. Angeblich hatte er an jenem Nachmittag mit Lilli einen ausgedehnten Spaziergang durch teilweise sumpfiges Gelände unternommen. Als ihren kleinen Läufen kurz vor dem Ziel die Kraft ausging, habe er sie nach Hause getragen. 

Lebensgefährte dementiert
Verletzt oder gar misshandelt haben will er das Tier aber nicht, im Gegenteil: Der Mauthausener behauptete, Lilli nach dem Marsch noch eine Dusche spendiert zu haben, bevor er seine beschuldigte Lebensgefährtin von deren Arbeit abholte. Diese hätte Lilli dann umgehend zu ihren Besitzen zurückgebracht, unverletzt, so wie er betonte. Aufgrund mangelnder Beweise wurde die 39-jährige Angeklagte schließlich freigesprochen, das Urteil ist rechtskräftig. Ihr Lebensgefährte hatte von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, nicht Gebrauch gemacht. Ob ihm nun selbst eine Anzeige droht, ist noch offen.

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