Aufreger Transit

„Brachialgetöse“ von Salvini & Co. ärgert Gurgiser

Tirol
13.06.2023 16:00

„Zuerst kommt der Mensch und viel später die freie Fahrt“: Vor 20 Jahren hat der Europäische Gerichtshof das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung über das „Prinzip des freien Warenverkehrs“ gestellt, erinnert Fritz Gurgiser vom Transitforum an das richtungsweisende Urteil. Das aber offenbar einige nicht kennen. 

Frächterverbände und die Verkehrsminister Volker Wissing (Deutschland) und Matteo Salvini (Italien) laufen seit Monaten gegen die Tiroler Transitmaßnahmen Sturm, fordern deren Rücknahme, bevor sie sich an den Verhandlungstisch setzen: „Dauerhaft und nachhaltig verärgert“ ist das Transitforum von Fritz Gurgiser über dieses „Brachialgetöse“ und darüber, wie Tirol und die Republik Österreich auf europäischer Ebene „seit Jahren diffamiert und diskreditiert werden“.

Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini (Bild: Christof Birbaumer, AP, KRONE Kreativ)
Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini

Leier der Transitlobby
„Gebetsmühlenartig und wie mit einer Gehirnwäsche wird versucht, sämtliche landes-, bundes- und europarechtskonformen Verordnungen zum Schutz der privaten und betrieblichen Anrainerschaft als ,europarechtswidrig’ hinzustellen und rücksichtslos die Aufhebung zu fordern: Faustrecht und Anarchie anstatt normaler, gesetzlich vorgegebener Schutz der Alpenregion“, sagt dazu der Tiroler Anti-Transit-Kämpfer.

Zitat Icon

Der EuGH hat eine Entscheidung PRO Anrainerschaft, PRO Gesundheit, PRO Lebensqualität, PRO Naturschutz und vor allem PRO Europarecht, PRO Grundrechte getroffen - keine Entscheidung gegen den freien Warenverkehr.

Tirols Anti-Transitkämpfer Fritz Gurgiser

Arbeit auf Basis des Rechts gegen gesetzlose Zustände
Damit werde Verunsicherung geschürt und davon abgelenkt, dass mit dem ,Grundirrtum unbegrenzter freier Warenverkehr‘ verursachergerechte Maut und vieles mehr blockiert wird. Dabei sei diese Frage genau vor 20 Jahren vom Europäischen Gerichtshof entschieden worden, erinnert er an „jahrelange harte Arbeit“ gegen gesetzlose Zustände.

Verkehr sei laut EuGH dort zu begrenzen, „wo Gesundheit, Natur, private und betriebliche Liegenschaften bis hin zu Kulturgütern nachweislich Schaden erleiden“.

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