„Aus reiner Neugier“

Polizei-Mitarbeiter schnüffelt in Akten herum

Gericht
15.05.2023 16:30

Diverse Akten seiner Ex-Freundin, den Strafakt seiner eigenen Schlägerei, den Akt eines Waffenfundes - ein Mitarbeiter der Polizei steckte seine Nase in Angelegenheiten, wo sie nicht hingehörte. Dafür muss er sich nun wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor Gericht verantworten. 

Er habe ein „Vertrauensproblem“ gegenüber Menschen in seinem Leben, gibt der 24-Jährige vor Gericht in Wien preis. Deswegen schnüffelte der Polizei-Mitarbeiter in diversen Akten seiner Ex-Freundin, deren ehemaligen Freunds und diverser Bekannter herum. Auch einen Körperverletzungsakt, in dem er damals Opfer war, sah er ein. Sowie einen Akt zu einem Waffenfund.

Keine dienstliche Veranlassung
Ein Amtsmissbrauch „aus reiner persönlicher Neugier“, klagt die Staatsanwaltschaft an. Es hätte für all diese Abfragen keine dienstliche Veranlassung gegeben. Außerdem war der Angeklagte nur für das Zustellen von Verwaltungsstrafen zuständig. In Strafakten hätte er also gar nichts zu suchen gehabt.

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Sogar ich weiß nicht, ob ich ein Strafverfahren anhängig habe. Also dürfen Sie auch nicht nachschauen, ob Sie oder jemand anderer Strafen offen haben. Das lernen bei uns schon die Rechtspraktikanten.

Richterin Alexandra Skrdla

Auch Richterin Alexandra Skrdla ist entsetzt: „Sogar ich weiß nicht, ob ich ein Strafverfahren anhängig habe. Also dürfen Sie auch nicht nachschauen, ob Sie oder jemand anderer Strafen offen haben. Das lernen bei uns schon die Rechtspraktikanten.“

16 Suchanfragen getätigt
16-mal soll er auf Akten zugegriffen haben - ein paar davon aber sehr wohl aus beruflichen Gründen, meint der Wiener, der jetzt als Finanzberater tätig ist. Aus der Liste kenne er ein paar Namen überhaupt nicht, könne sich nicht erklären, warum er diese suchen sollte. Die Erhebungen der Polizei sind aber eindeutig: Bei den Abfragen gäbe es keinen Zusammenhang zum Kommissariat Wien-Margareten - wo der 24-Jährige arbeitete.

„Es sieht sehr komisch aus, das verstehe ich. Ich habe da keine andere Erklärung“ - als dass seine Vorgesetzte ihn anwies „weitere Informationen“ zu beschaffen. Dazu soll sie nun befragt werden, also vertagt Richterin Skrdla.

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