Vorwurf Verhetzung

Sellner-Prozess mit Freispruch und Versprecher

Gericht
04.05.2023 12:09

Erneut wurde der frühere Sprecher der Identitären Bewegung vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Sellner nutzt die Bühne im Prozess gekonnt. Wäre da nicht dieser eine Wortfehler ...

Ganze 19 Minuten dauerte der Prozess gegen Martin Sellner, das Gesicht der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich. Begleitet von seiner Frau und einigen Anhängern, nahm der 34-Jährige in Saal 102 im Wiener Landesgericht Platz - angeklagt wegen Verhetzung.

Anwalt sieht keine „Pauschalierung“
Laut Staatsanwältin habe er am 7.12.2022 in Wien in seiner Telegram-Gruppe mit 59.700 Abonnenten zu einem Artikel über eine Reichsbürger-Razzia folgenden Satz gepostet: „Von jedem Asylheim geht mehr Gefahr aus als von den Reichsbürgern.“ Die Anklägerin sah dadurch die Gruppe der Asylwerber pauschal beschimpft. „Im Posting geht es um ein Asylheim und nicht um Asylwerber“, weist Verteidiger Bernhard Lehofer den Vorwurf zurück.

„... des Deutschen R...“
Sein Mandant bekennt sich „nicht schuldig“. Höflich und selbstbewusst spricht er mit dem Richter, eher ihm dann doch ein Ausrutscher passiert: Als er über die Hausdurchsuchungen bei Reichsbürgern in Deutschland spricht, sagt er: „… des Deutschen R… Staates ...“

Der Richter folgt Sellners Argumentation und spricht einen Freispruch, nicht rechtskräftig, aus. Erneut. Denn auch in früheren Verfahren zu anderslautenden Vorwürfen wurde Sellner nie verurteilt. Geblieben ist vom Vorwurf nichts, außer öffentliche Aufmerksamkeit und mediale Präsenz.

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