Vor Gericht

Kündigung wegen Betriebsratsgründung unzulässig

Salzburg
27.04.2023 15:12

Nach drei Kündigungen von Mitarbeitern der „H-Hotel“-Gruppe in Salzburg war nun das Arbeitsgericht am Zug. Es urteilte nun in einem Fall.

Das Arbeits- und Sozialgericht hob heute, Donnerstag, die Kündigung eines Rezeptionisten durch das „H+“-Hotel in Salzburg auf. Er und zwei Mitarbeiter wollten im März einen Betriebsrat gründen - die „Krone“ berichtete. Die „H-Hotel“-Gruppe kündigte daraufhin die drei Angestellten.

Weiterer Gerichtstermin im Mai
Wie das Gericht nun feststellte, wurde der Mann zu Unrecht gekündigt. Er will nach der gerichtlichen Aufhebung wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Ein Hindernis steht dem jedoch im Weg: Das von der Hotel-Kette verhängte Hausverbot für die Mitarbeiter bleibt jedoch weiterhin aufrecht. Der Rezeptionist muss nun also bei vollen Bezügen und auf Hotelkosten spazieren gehen.

Mitte Mai findet der Gerichtstermin für einen Servicemitarbeiter statt. Eine ähnliche Erkenntnis des Gerichts ist zu erwarten. Auch für ihn gilt ein Hausverbot. Die Dritte im Bunde, eine Frau, einigte sich in der Zwischenzeit mit der „H-Hotel“-Gruppe. Sie löste ihr Dienstverhältnis auf und wird nicht mehr ins Hotel zurückkehren.

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