Weil sich der Mediziner im Schambereich seiner Patientin zu schaffen machte, wurde er angeklagt. Nun musste er sich wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses am Landesgericht Feldkirch verantworten.
„Es tut mir leid, dass alles so gelaufen ist. Aber meine Intention war nie eine sexuelle. Ich wollte die Frau nur gut untersuchen“, so der 51-jährige, an Parkinson erkrankte Mediziner. Dieser hatte Ende Juni letzten Jahres eine Patientin, die nach einem Bandscheibenvorfall unter Taubheitsgefühl im Schambereich litt, offensichtlich zu intensiv untersucht. „Ich musste mich untenrum freimachen. Dann hat er mit Druckbewegungen an meiner Klitoris begonnen und mir später einen Finger in Scheide und Po gesteckt“, so die 31-jährige Patientin bei ihrer Einvernahme.
Es tut mir leid, dass alles so gelaufen ist. Aber meine Intention war nie eine Sexuelle. Ich wollte die Frau nur gut untersuchen.
Der Angeklagte
Privatgutachten: Unzurechnungsfähigkeit lag vor
Die Frau brach daraufhin die Behandlung ab und erzählte den Vorfall ihrem Freund. Der stellte den behandelnden Arzt zur Rede und rang ihm ein Geständnis ab. Tags darauf wurde der 51-Jährige fristlos entlassen - Anzeige. In der ersten Verhandlung Mitte Februar entschuldigte sich der bislang Unbescholtene für sein Verhalten, was er auf einen Impulskontrollverlust durch die Einnahme sogenannter „Dopaminagonisten“ und deren Nebenwirkungen zurückführte.
In einem vom Angeklagten beauftragten Privatgutachten durch Regina Katzenschlager, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und Vize-Präsidentin der Österreichischen Parkinson Gesellschaft kommt diese in der gestrigen Einvernahme zum Schluss, dass der Arzt zum Tatzeitpunkt an einem massiven Impulsverlust litt und eine Unzurechnungsfähigkeit vorlag.
Geständnis sollte schwerer wiegen
Dem widersprachen sowohl Privatbeteiligtenvertreter als auch Staatsanwalt und beriefen sich auf die Aussagen des Opfers und dem unterzeichneten Geständnis des Beschuldigten.
Richter Martin Mitteregger: „Es gibt aus menschlicher Sicht immer mehrere Opfer.“ Das Urteil lautet: Neun Monate teilbedingte Haft und 2000 Euro Teilschmerzensgeld an die Patientin. Anwalt Alexander Fetz gab allerdings an, das Urteil bekämpfen zu wollen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.