Dr. Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins: "Wir reden hier von keinem Einzelfall. Gewalt gegen Tiere nimmt in unserer Gesellschaft zu. In Parks findet man immer öfter Giftköder; eine Katze wurde mit einem Loch ins Wiener Tierschutzhaus eingeliefert - von einem Besenstiel durchbohrt; auch Schwäne mit Flügelverletzungen durch Stein- oder Paddelschläge sind keine Seltenheit, und Tauben gelten für viele ohnehin als Freiwild."
"Auf meinem Schreibtisch steht ein ganzer Ordner mit Anzeigen, die der Wiener Tierschutzverein wegen Tierquälerei eingebracht hat. Meist werden diese Anzeigen von den Bezirksbehörden oder der Staatsanwaltschaft in Rekordzeit eingestellt, auch wenn es ganz konkrete Hinweise auf die Täterschaft gibt", sagt Petrovic. "Es war ja 'nur' ein Hund, 'nur' eine Katze, 'nur' eine Taube, 'nur' ein 'beschädigtes Objekt'. Diese Nur-Nur-Nur-Mentalität muss sich aufhören. Kavaliersdelikte gibt es dem Gesetz nach nicht. Im Gegenteil: §222 StGB beschreibt Tierquälerei klar als strafrechtlich zu ahndendes Verbrechen. Verurteilungen nach diesem Paragraphen geschehen aber äußerst selten. Warum, frage ich mich", so Petrovic.
"Von der Tierquälerei zur Gewalt am Menschen ist oft nur ein kleiner Schritt. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes bzw. die Anwendung von Strafrechtsbestimmungen gegen Tierquäler dienen daher der Gewaltprävention im Allgemeinen. Hierbei sind alle gefordert: Polizei, Staatsanwälte, Richter, Politik."
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