Der Oberste Gerichtshof hat eine Corona-Klausel aus dem Jahr 2021 des Reiseveranstalters Ruefa als gesetzeswidrig eingestuft und einer entsprechenden Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben. Eine Klausel nahm Kunden pauschal die Möglichkeit, bei künftig auftretenden Corona-bedingten Reisebeschränkungen kostenlos zu stornieren.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. „Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen Corona-bedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden“, schreib der VKI in einer Aussekdung. Der OGH gab der Klage des VKI nun statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.
Ruefa: Klausel wurde nach Unterlassungsklage „sogleich entfernt“
Ruefa reagierte nach eigenen Angaben umgehend auf die Unterlassungsklage. „Die Klausel wurde von uns daraufhin aus den Angeboten im August 2021 sogleich entfernt, die Klage war seitens VKI jedoch ohne Einräumung einer Rücksprache-Möglichkeit bereits eingebracht worden und wurde von uns (der Ruefa GmbH) bis zum OGH verfolgt, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erhalten“, hieß es vom Reiseveranstalter. Man habe in dieser Causa „keine einzige Klage“ von Ruefa-Kunden erhalten.
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