Der Bäcker einer Bäckerei im Bezirk Linz-Land (Oberösterreich) wurde verhaftet - er hatte gleich drei verschiedenen Identitätsnachweise bei sich. Auch fünf weitere Angestellte der Bäckerei waren illegal im Land und nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet. 20.000 Euro Strafe drohen.
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung kontrollierte Anfang März eine Bäckerei im oberösterreichischen Bezirk Linz-Land. Bei dem ohnehin schon amtsbekannten Betreiber wurden wieder zahlreiche Verstöße festgestellt, die dann sogar zu einer Festnahme führten.
Ungewöhnlich lange Öffnungszeiten
Die neuerliche Kontrolle der Bäckerei sei laut Bundesministerium durch die ungewöhnlich langen Öffnungszeiten des Lokals ausgelöst worden, die mit dem angemeldeten Personal eigentlich nicht bewältigbar gewesen wären. Rasch erhärtete sich der ursprüngliche Verdacht der Finanzpolizei, dass in dem Betrieb illegale Beschäftigungsverhältnisse herrschen. Fünf Angestellte waren nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet und hätten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) eigentlich gar nicht dort arbeiten dürfen.
Drei verschiedene Identitätsnachweise
Besonders kurios war dabei der Fall eines Bäckers, der gleich drei verschiedene Identitätsnachweise bei sich trug - einen serbischen, einen kosovarischen und einen mazedonischen. Da er weder über einen korrekten Aufenthaltstitel noch eine Meldeadresse verfügte, wurde er durch die Polizei vorläufig festgenommen.
Unverbesserlicher Wiederholungstäter
Bei dem Betreiber der Bäckerei handelt es sich wohl um einen unverbesserlichen Wiederholungstäter. Er fiel bereits in der Vergangenheit mit zahlreichen Verstößen gegen das ASVG und das AuslBG auf. Sein Lokal musste im März vergangenen Jahres Konkurs anmelden, wurde aber kurze Zeit später unter neuem Mantel wiedereröffnet - diesmal hat er seine Frau als Gesellschafterin des Betriebs angegeben und sich selbst nur als „Angestellten“ bezeichnet. Ihm drohen nun Strafen in Höhe von 20.000 Euro.
„Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die fortwährende Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei ist. Wir werden hier auch in Zukunft entschlossen durchgreifen, um die redlichen Wirtschaftstreibenden zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
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