Nie Gesetz nötig

Japan lockert Richtlinien zum Tragen von Masken

Ausland
13.03.2023 07:29

Während es in vielen Ländern Europas Proteste gegen die Maskenpflicht während der Corona-Pandemie gab, waren Demonstrationen in Japan gegen den Mundschutz kein Thema. Japaner trugen konsequent Mundschutz, ob drinnen oder draußen, auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung dafür gab. Letztere wurden nun in den meisten öffentlichen Bereichen nun aufgehoben - an den Gewohnheiten der Japaner wird das wohl wenig ändern. 

Gesetze zum Tragen eines Mundschutzes während der Pandemie waren in Japan nicht nötig. Die Inselbewohner legen schon seit jeher extrem hohen Wert auf Hygiene. Genau wie das Verbeugen anstelle des Händeschüttelns oder das Ausziehen der Schuhe, bevor man ins Haus geht. Auch lautes Unterhalten in Bahnen, die in Japans Mega-Städten wie Tokio chronisch überfüllt sind, gilt seit jeher als unhöflich.

Maske wird oft auch allein im Auto getragen
Einen Mundschutz zum Beispiel bei einer Erkältungskrankheit zu tragen, um andere nicht anzustecken, war auch schon vor der Corona-Pandemie üblich gewesen. Daher wird erwartet, dass die Bürger des Landes an ihrer bisherigen Gewohnheit, überall Masken zu tragen - oft selbst allein im Auto - vorerst beibehalten werden. Seit Montag gibt es dazu jedoch keine ausdrückliche Empfehlung mehr vom Staat. Nur in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen und in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln muss den neuen Richtlinien zufolge weiter Maske getragen werden.

Nach den neuen Richtlinien weist der Staat die Bevölkerung weiterhin darauf hin, dass Masken Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Krankheiten, einschließlich älterer Menschen, schützen. Fluggesellschaften und öffentliche Verkehrsmittel werden ihre Kunden jedoch nicht mehr auffordern, eine Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Betreiber großer Supermarktketten und Convenience-Stores.

Maske auch in Schulen nicht mehr Pflicht
Auch Schulen werden das Tragen eines Mundschutzes grundsätzlich ab dem 1. April, dem Beginn des neuen Schuljahres, nicht mehr verlangen. Es wird jedoch erwartet, dass Kunden bei Friseuren, Schönheitssalons und anderen Dienstleistungen, bei denen die Entfernung gering ist, weiterhin gebeten werden, Maske zu tragen.

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