Soldat und Jäger

Dachs zu Tode gequält: Täter sollen Tiere pflegen

Salzburg
17.02.2023 10:16

Ein Soldat (58) und ein Zivilist (57) schossen in einer Salzburger Kaserne siebenmal auf einen Dachs. Eine ganze Nacht musste das Tier leiden, bevor es der Soldat mit einer Eisenstange erschlug. Vor Gericht übernahm das Duo am Freitag die Verantwortung. Beide müssen sich nun 120 Stunden lang um Tiere kümmern, legte die Richterin fest.

Kleinlaut erschienen die beiden Männer am Freitag vor dem Salzburger Landesgericht. Beide beteuerten, dass sie das Tier nur erlösen wollten. Der Dachs war am 23. August 2022 in der Krobatinkaserne in St. Johann (Pongau/Salzburg) in eine zwei Meter tiefe Grube aus Beton gefallen. Der beteiligte Soldat rief unter Missachtung des Meldeweges einen Bekannten zu Hilfe. Der Mann ist Jäger, aber für das Kasernenareal unzuständig. Generell gilt: In einer Kaserne darf nicht gejagt werden.

Nachdem der Jäger das Tier mehrmals nicht richtig getroffen hatte, drückte der Soldat selbst ab. Die Männer schossen insgesamt siebenmal mit einem Kleinkalibergewehr auf das Tier. Danach ließen sie es in der Grube zurück. Angeblich in dem Glauben, es sei tot. Videos eines Zeugen zeigen aber, wie das schwer verletzte Tier nach den Schüssen noch in der Grube herumrennt. Am nächsten Tag stieg der Soldat dann in die Grube und erschlug das Tier mit einer Eisenstange. 

Zweifel, ob das Tier überhaupt verletzt war
„Der Dachs schaut mir auf den ersten Lichtbildern sehr munter aus. Vielleicht ein bisschen erschöpft“, zweifelte die Richterin daran, dass der Dachs überhaupt erlegt werden hätte müssen. Auch drei Zeugen sollen die Situation so eingeschätzt haben. „Offenbar hat es den Gnadenschuss, der mit sieben Schüssen ausgefallen ist, nicht gebraucht“, schloss die Vorsitzende.

Angeklagte bedauerten das Leiden des Tieres
„Tut mir leid. Das ist alles nicht mit Absicht passiert. Es war kein Vorsatz dabei. Es war ein fürchterliches Missgeschick“, gab der bislang unbescholtene Unteroffizier zu Protokoll. Der Jäger meinte: „Ich wollte das Tier von den Schmerzen befreien. Dass das so passiert ist, war ein großer Fehler.“

Richterin verdonnert Männer zur Tierpflege
Die Männer müssen nun 120 Stunden gemeinnützige Arbeit in der Tierpflege verrichten. Im Gegenzug verzichtete das Gericht auf eine Verurteilung. Der Staatsanwalt meldete Beschwerde gegen das diversionelle Vorgehen an.

Der Soldat wurde vom Bundesheer schon vor Monaten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 400 Euro verdonnert. Die verhängte Disziplinarstrafe bezieht sich aber nicht auf die Quälerei an sich. „Grund ist das Einführen einer Waffe in die Kaserne und das Missachten des Meldeweges“, erklärte Major Rene Auer vom Militärkommando der „Krone“ auf Anfrage. Dem Jäger droht noch weiteres Ungemach: Gegen ihn ist ein Ehrengerichtsverfahren bei der Salzburger Jägerschaft anhängig.

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