Sinnloses Leid fügten ein Soldat und ein Zivilist einem Dachs zu. Nach sieben Schüssen und einem langen Todeskampf wurde das Tier erschlagen.
Unfassbare Qualen bescherten zwei Männer einem Dachs in der Krobatin-Kaserne in St. Johann im Pongau (Salzburg). Insgesamt siebenmal schoss das Duo - ein Soldat und ein Zivilist - auf das Tier. Nach einem stundenlangen Todeskampf erschlug der Soldat das schwer verletzte Wildtier am nächsten Tag. So lautet die Schilderung von Hinweisgebern, die sich mit dem Fall an die „Krone“ gewandt haben.
Mehrfach geschossen
Der Dachs war zuvor in die Grube einer Hindernisbahn gestürzt und kam nicht mehr heraus. Der Jagd- und Hegeringleiter hatte telefonisch geraten, dem Dachs ein langes Holzstück als Tritthilfe in die zwei Meter tiefe Grube zu legen. Stattdessen verständigte der zuständige Soldat einen Bekannten. Dieser ist zwar selbst Jäger, allerdings nicht zuständig. Der Mann brachte sein Kleinkalibergewehr mit und schoss damit mehrfach auf den Dachs, der in der zwei Meter tiefen und drei Meter breiten Grube gefangen war.
Nach mehreren Versuchen übernahm der Soldat das Gewehr und drückte selbst ab. Insgesamt gaben die Männer sieben Schüsse auf das wehrlose Tier ab. Das Martyrium sollte erst am nächsten Tag enden, als der Soldat den Dachs schlussendlich erschlug. Das Tier lag zuvor zwölf Stunden in der blutverschmierten Grube.
Das Bundesheer bedauerte den Vorfall. Die beteiligten Personen wurden einvernommen. Die Beteiligten gaben zu Protokoll, dass der Dachs nach den Schüssen „augenscheinlich tot“ war. Der Soldat schlug dem Raubtier demnach am Tag nach den Schüssen nur „zur eigenen Sicherheit“ auf den Kopf.
Für den Salzburger Heeressprecher Major Rene Auer ist klar: „Das Österreichische Bundesheer bedauert den Vorfall außerordentlich. Grundsätzlich ist der Schutz von Tieren dem Österreichischen Bundesheer besonders wichtig, da bei verschiedenen Einheiten des Heeres auch die Arbeit und die Pflege der anvertrauten Tiere im Vordergrund steht.“
Das Österreichische Bundesheer wird diesen Vorfall auch zum Anlass nehmen, um genau zu evaluieren, warum es zu einem derartigen Fehlverhalten eines Bediensteten kommen konnte, und mittels Anpassung von Dienstvorschriften versuchen dafür Sorge zu tragen, dies in Zukunft zu vermeiden.
Heeressprecher Major Rene Auer
Für Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof ist, ohne den konkreten Fall zu kennen, klar: „Das Leiden eines Tieres ist sofort zu beenden. In einem umfriedeten Areal wie einer Kaserne darf gewöhnlich nicht gejagt werden.“
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