Lebensgefahr für Hunde

Tieranwaltschaft fordert Verbot von Maulschlaufen

Tierecke
09.02.2023 16:31

Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen. Sie sehen harmlos aus, sind bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch als tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein oft überlebenswichtiges Hecheln für Hunde unmöglich.

Nach intensiven Gesprächen mit den Experten der Tierschutzombudsstelle Wien über die Gefahr von Maulschlaufen für Hunde hat nun sogar der Tierbedarfsfachhandel Fressnapf österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen in seinen Märkten angebracht. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Dennoch ist ein Warnhinweis nicht ausreichend, um die leider weit verbreitete missbräuchliche Verwendung der Nylonschlaufen als Maulkorb-Ersatz zu verhindern.“

Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien (Bild: TOW/Houdek)
Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien
Zitat Icon

Den meisten Verwendern ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Haltern für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten.

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Verbot gefordert
Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen. Sie sehen harmlos aus, sind bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch als tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig.

Tierquälerei
„Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben“, warnt Persy, und weiter: „Den meisten Verwendern ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Haltern für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten.“

Fakten

In 7 Schritten zum passenden Maulkorb

  • 1. An den Backen soll der Maulkorb nur leicht anliegen und nicht scheuern.
  • 2. Das Gewicht sollte auf dem Nasenrücken aufliegen.
  • 3. Am Nasenspiegel und am Fang darf der Maulkorb somit nie aufliegen. Der Abstand zwischen Maulkorb und Nasenspiegel sollte mindestens 1cm betragen.
  • 4. Dem Hund muss das Hecheln möglich sein.
  • 5. Der Maulkorb muss sicher befestigt werden können. Dies ist gewährleistet, wenn er nicht ohne Öffnen des Verschlusses abgestreift werden kann. Wichtig: Der Riemen darf nicht einengen oder zu fest anliegen.
  • 6. Der Maulkorb darf niIcht auf die Luftröhre oder den Kehlkopf drücken.
  • 7. Ein Stirnriemen verhindert ein Abrutschen über die Schnauze.

Falsche Verwendung
Ursprünglich waren Maulschlaufen nur für den kurzzeitigen Gebrauch bei tierärztlichen Behandlungen gedacht. Zur alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den Vorgaben der zweiten Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht.

Aus dem Sortiment nehmen
Der Verkauf ist trotz der oftmals missbräuchlichen Verwendung außerhalb tiermedizinischer Behandlungen bislang uneingeschränkt erlaubt. „Ein Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Sinne des Tierschutzes ist es jedoch enorm wichtig, dass diese harmlos wirkenden Stoffschlaufen künftig gänzlich aus dem Handel entfernt werden“, so Persy.

Auch der Verkauf von Zughalsbändern („Würgehalsbändern“) ohne Zugstopp, deren Verwendung in Österreich auf Initiative der Tierschutzombudsstelle Wien bereits seit 2017 gesetzlich verboten ist, soll nach Wunsch Eva Persys im Rahmen der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes untersagt werden. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt