Menschenrechtsgericht:

„Intersexuell“ muss nicht in die Geburtsurkunde

Ausland
31.01.2023 15:11

Ein französischer Mensch ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde „intersexuell“ statt „männlich“ eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.

Bei intersexuellen Menschen wird das körperliche Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet, sondern bewegt sich in einem Spektrum dazwischen.

Im nun verhandelten Fall bezeichnete die Geburtsurkunde den 1951 geborenen Menschen als „männlich“. Ärztliche Bescheinigungen zufolge wurde seine Intersexualität aber bereits kurz nach der Geburt festgestellt. Dieser Status hat sich den Angaben zufolge auch nicht geändert. Daher wollte die klagende Person nun „intersexuell“ oder „neutral“ in die Geburtsurkunde eintragen und „männlich“ streichen lassen. Die französischen Behörden lehnten das ab.

(Bild: APA/dpa-Zentralbild/Jan Woitas)

EGMR sieht keinen Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Zurecht, wie der EGMR nun urteilte. Denn die Diskrepanz zwischen der biologischen Identität und der rechtlichen Identität könne Menschen zwar Leid und Angst zufügen. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei durch die Weigerung der Behörden aber nicht verletzt worden.

Für ein drittes Geschlecht wären Gesetzesänderungen nötig
Denn im Vordergrund stehe die Notwendigkeit eines zuverlässigen Personenstandsregisters. Das französische Recht sei auf der Basis von zwei Geschlechtern aufgebaut. Würde nun ein „neutrales“ Geschlecht anerkannt, seien neue Gesetze notwendig. Das könne aber wegen der Gewaltenteilung nur durch den Gesetzgeber und nicht durch die Justiz erfolgen. Die Anerkennung eines dritten Geschlechts sei eine Frage, über die die Gesellschaft entscheiden müsse. Frankreich könne selbst bestimmen, in welchem Tempo und Umfang es den Bedürfnissen intersexueller Menschen nachkommen wolle, so die Richter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt