Stadtkassen-Skandal

Betrüger versteuerte Beute nicht: Verurteilt

Kärnten
27.01.2023 12:56

1,7 Millionen Euro hatte ein Mitarbeiter der Klagenfurter Stadtkasse aus der Kassa der Stadt gestohlen (wir berichteten). Wegen des Betruges wurde der 68-Jährige verurteilt. Am Freitag stand der Klagenfurter neuerlich vor Gericht. Grund: Er versteuerte seine Beute nicht.

Über Jahre hinweg bediente sich der 68-Jährige an der Klagenfurter Stadtkasse. Erst als 1,7 Millionen Euro verschwunden waren, flog der Schwindel auf. Für das Vergehen wurde der Klagenfurter zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. „Es war wie ein Spiel für mich. Sie haben es mir einfach zu leicht gemacht“, erzählte der Angeklagte am Freitag bei einem neuerlichen Prozess.

Neuerlicher Prozess
Nicht etwa wegen eines Verfahrensfehlers, sondern wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung musste sich der 68-Jährige am Landesgericht verantworten. Denn der Klagenfurter versteuerte die gestohlenen 1,7 Millionen Euro nicht. „Wäre auch nicht besonders klug gewesen, wenn man gestohlenes Geld versteuert“, sagt Richterin Claudia Bandion-Ortner in Richtung des Angeklagten. Dem konnte der 68-Jährige nur beipflichten. Aber der Klagenfurter habe sowieso nicht gewusst, dass er das gestohlene Geld versteuern hätte müssen.

Zitat Icon

Mit Steuern hatte ich nie was am Hut. Daher wusste ich auch nicht, dass ich das versteuern hätte müssen.

sagt der Angeklagte in Richtung Schöffen und Richterin Bandion-Ortner.

Verteidigung beruft sich auf OGH-Urteil
Während sich der Angeklagte schon zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannte, versuchte die Verteidigung die Schöffen mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes zu überzeugen. Denn immerhin wurde bei einem ähnlichen Verfahren 2011 zugunsten des Angeklagten entschieden.

Bedingter Vorsatz bringt Verurteilung
“Wer sich am Gesetz vorbei ein Einkommen verschafft, der begeht auch den bedingten Vorsatz eines finanzstrafrechtlichen Delikts“, meint Staatsanwältin Ines Küttler. Die Schöffen sehen es ähnlich wie die Staatsanwaltschaft. Daher wurde der 68-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Finanz macht sich aber wenig Hoffnung, dass sie jemals was von der Steuerschuld in Höhe von zirka 400.000 Euro sehen wird. Der 68-Jährige wurde bereits bis aufs Existenzminimum gepfändet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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