Wirt verurteilt

Messerstich in Bauch war doch kein Mordversuch

Steiermark
13.01.2023 14:36

Wegen schwerer Nötigung und grob fahrlässiger Körperverletzung ist ein steirischer Wirt am Freitag zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Er soll im Dezember 2021 mit einem Küchenmesser auf einen Mann losgegangen sein. Ein anderer Gast konnte dazwischengehen, erlitt aber einen Stich in den Bauch. Über den ersten Teil entschieden die Laienrichter am Freitag, der zweite wurde bereits im Vorjahr abgehandelt.

Der erste Rechtsgang hatte im Juni des Vorjahres stattgefunden. Die Geschworenen befanden damals, dass es sich bei dem ersten Angriff - bei dem niemand verletzt wurde - um versuchten Mord handelte. Der zweite Teil mit dem Stich in den Bauch wurde als grob fahrlässige Körperverletzung angesehen, insgesamt wurde der Wirt zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch im Fall des Bauchstichs wurde rechtskräftig, der mögliche Mordversuch musste aber wegen eines Formalfehlers am Freitag nochmals verhandelt werden.

Eine zufällige Geschichte im Rausch
„Das Ganze war eine zufällige Geschichte“, stellte Staatsanwalt Daniel Weinberger fest. Dass Alkohol eine Rolle spielte, war von Anfang an klar. Was ungewöhnlich war, war die Tatsache, dass der Wirt eigentlich keine Beziehung zu den Männern, auf die er losging, hatte. Als Motiv sah der Staatsanwalt eine Kränkung, die auf einer Monate zurückliegenden Zurückweisung des Beschuldigten durch eine Kellnerin zurückging. Diese war damals in Begleitung einer der beiden Männer zu Gast gewesen.

Die Worte „Den stich i ab“ soll der Angeklagte geäußert haben und dann mit einem Fleischermesser auf die Männer, die im Hof eines Lokals standen, losgegangen sein. Er hob das Messer und wollte laut Ankläger den einen Gast in den Rücken stechen, was der zweite verhindern konnte. Dieser wurde dabei aber verletzt.

Jetzt Chef der Gefängnisküche
Verteidiger Gunther Ledolter beteuerte, sein Mandant wollte mit dem Messer den Männern nur Angst machen und „herumfuchteln“. Die Frau spiele eine ganz nebensächliche Rolle, das Motiv sei seiner Meinung nach „konstruiert“. Er betonte auch, wie tüchtig sein Mandant sei. „Er ist jetzt Chef der Gefängnisküche“, führte der Anwalt aus.

Kein Mordversuch
Die Geschworenen entschieden diesmal anders als im ersten Verfahren: Sie deuteten am Freitag den ersten Angriff „nur“ als schwere Nötigung, nicht als Mordversuch. Zusammen mit der grob fahrlässigen Körperverletzung ergab das eine Strafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt. Den unbedingten Teil hat der Angeklagte bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt, daher wurde er im Anschluss an die Verhandlung sofort enthaftet. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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