Wer zu Angeln beginnen möchte, muss in Zukunft erst einmal die Schulbank drücken. Die neue Regelung soll garantieren, dass fachkundig, verantwortungsbewusst und waidgerecht gefischt wird.
Ab 1. Jänner gilt im Burgenland ein neues Fischereirecht. Zukünftige Fischer, egal, ob sie am Neusiedler See, an einem Fluss oder an einem privaten Fischteich angeln wollen, müssen einen Kurs besuchen und die entsprechende Prüfung ablegen. Ausgenommen sind alljene, die in den vergangenen Jahren wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte waren.
Fischereikarte aus anderem Bundesland gültig
Auch wer eine Fischereikarte aus einem anderen Bundesland vorlegen kann und dafür eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat, muss nicht die Schulbank drücken. „Wer die Angelfischerei ausübt, um dabei in freier Natur Wasserlebewesen zu fangen, soll dies fachkundig, verantwortungsbewusst und waidgerecht tun“, erklärt Landesrat Leonhard Schneemann die neue Richtlinie.
Inhaltlich widmet sich die neue Ausbildung Themen wie Wassertierkunde, Gewässerökologie, waidgerechte Fischerei, Fanggeräte, Umgang mit Wassertieren, Verwertung der Wassertiere, Tierschutz, Fischerei sowie den rechtlichen Grundlagen. Der mehrstündige Kurs inklusive Skriptum und die Prüfungsgebühr werden voraussichtlich je 50 Euro kosten. Die Kurse werden mehrmals pro Jahr an verschiedenen Orten stattfinden. Künftig kann eine Jahresfischereikarte übrigens durch Einzahlung bis 1. März unkompliziert verlängert werden.
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