Ein Fahrlehrer soll seine Schülerinnen bei Ausbildungsfahrten belästigt haben. Die Beschwerde einer Betroffenen löste Ermittlungen und eine Anzeigenflut aus.
Sexuelle Belästigungen gegenüber weiblichen Fahrschülern scheinen leider keine Ausnahme zu sein. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sogar schon einen Leitfaden dazu herausgegeben, wie sich Betroffene wehren können und verantwortungsvolle Fahrschulen verhalten sollen.
Auch in Kärnten gibt es solche Vorwürfe: Ein Fahrlehrer aus Mittelkärnten soll die Grenzen zu Fahrschülerinnen mehrfach überschritten und sie in chauvinistischer Manier vor allem bei Ausbildungsfahrten belästigt haben. Der 52-Jährige wurde gefeuert, nachdem sich eine Betroffene über ihn beschwert hatte. Aufgrund der polizeilichen Erhebungen folgte dann eine ganze Flut an weiteren Anzeigen.
„Nach derzeitigem Stand gibt es 46 Frauen, bei denen der Verdacht der sexuellen Belästigung im Raum steht“, so Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Lediglich ein Jahr Haft droht
Sexuelle Belästigung nach §218 ahndet geschlechtliche Handlungen an oder vor einer Person ebenso wie das Berühren von intimen Körperteilen. Allerdings ist dieser „Grapscherparagraf“ nur mit bis zu einem Jahr Haft bedroht. „Damit ist es ein bezirksgerichtliches Delikt“, erklärt Frimmel-Hesse.
Schadenersatz für jedes Opfer
Noch sind die Ermittlungen aber nicht abgeschlossen. Der Skandal könnte aber auch hohe finanzielle Folgen haben: Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft stehen jedem Opfer mindestens 1000 € Schadenersatz für die Belästigung zu!








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