Nach einem schweren Hundebiss würgte der Vater des verletzten Kindes den Tierbesitzer. Vor Gericht in Salzburg kamen beide ohne Strafe davon.
Wüste Szenen in einer Siedlung in der Stadt Salzburg am 22. Juni dieses Jahres. Ein American Staffordshire Terrier biss einen 7-jährigen Buben. Das Tier biss dem Kind eine vier Zentimeter große Wunde in die Wade. Die Folge: ein Spitalaufenthalt.
Fahrlässige Körperverletzung
Am Montag setzte es für den Vorfall strafrechtliche Konsequenzen. Und zwar nicht nur für den 33-jährigen Hundehalter, der wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht stand, sondern auch für den 43-jährigen Vater des verletzten Kindes.
Der Afghane, der einen AMS-Kurs besucht, packte den Tierbesitzer am Hals, würgte ihn und drückte ihn gegen ein Auto. Außerdem soll er dem Salzburger gedroht haben, ihn umzubringen, wenn er nicht sofort die Polizei rufe. Deswegen setzte es einen Strafantrag wegen Nötigung und Körperverletzung.
„Tut mir leid, es war mein Fehler!“
Beide Männer räumten vor Gericht ein Fehlverhalten ein. Der Hundehalter entschuldigte sich: „Tut mir leid, es war mein Fehler! Ich hätte einen Beißkorb und eine Leine anlegen sollen.“ Der Afghane bestritt sein Verhalten zwar anfangs. Später zeigte sich der siebenfache Vater nach einem Gespräch mit seinem Anwalt aber doch geständig.
Tatausgleich für Wiedergutmachung
Richter Philipp Grosser löste die Angelegenheit ohne Urteil. Die Männer müssen sich nun zu einem Versöhnungsgespräch mit einem Sozialarbeiter treffen. Dort soll im Rahmen eines Tatausgleichs eine Wiedergutmachung vereinbart werden. Im Gegenzug stellte das Gericht das Verfahren gegen beide vorläufig ein. Für die Schmerzen des Buben und die Behandlungskosten soll nun die Haftpflichtversicherung des Hundehalters aufkommen.
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