„Terror-Drehscheibe“

Freisprüche im Terror-Prozess gegen Grazer Moschee

Gericht
14.10.2022 16:45

Die Grazer Furkan-Moschee gilt seit 2012 als Drehscheibe des Terrors in Österreich - aber auch Nachbarländern. Die Anklage führt aus, wie dort für den Islamischen Staat rekrutiert, radikalisiert und in den Kampf geschickt wurde. Die Geschworenen entscheiden aber in den meisten Fällen gegen diese Vorwürfe.

Mit 14 Angeklagten, 19 angesetzten Verhandlungstagen und einem 400 Seiten langen Akt startete am 9. September der Prozess rund um die Grazer Furkan-Moschee im Wiener Landesgericht. Nun regnete es Urteile für die angeklagten IS-Sympathisanten - aber hauptsächlich Freisprüche. Neun Angeklagte konnten sich freuen: Die Geschworenen befanden sie der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation, der Terrorismusfinanzierung sowie der staatsfeindlichen Verbindung nicht schuldig.

Drei nicht rechtskräftige Verurteilungen 
Drei der Männer und Frauen wurden in Randaspekten verurteilt. 16 Monate Haft kassiert ein Angeklagter - er ist bereits fünffach vorbestraft - wegen Terrorfinanzierung. Er überwies Spenden an den IS. Ein Unbescholtener wurde für den gleichen Vorwurf zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Eine junge Frau, die einen IS-Kämpfer heiraten und nach Syrien gehen wollte, fasst eine bedingte Strafe von neun Monaten aus. Sehr zum Unmut der Staatsanwaltschaft - sie gab keine Erklärung ab. Die Schuld- aber auch die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.

Zwei Angeklagte ausgeschieden
Am Urteilstag im Terror-Prozess um die Moschee wurde aber nur noch über die Schuld von 12 Angeklagten entschieden. Das Verfahren gegen zwei Männer ist bereits im Laufe des mehrwöchigen Prozesses ausgeschieden. Es muss ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden - einer der beiden soll an Schizophrenie leiden.

Wenig Zustimmung durch Geschworene
Die Angeklagten hätten in der radikal-islamistischen Moschee die Terrororganisation auf unterschiedlichste Art unterstützt. Das Ziel sei es gewesen, möglichst viele junge Menschen als IS-Kämpfer nach Syrien zu schicken. Sie sollten in den Dschihad ziehen. Diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hielten bei den Geschworenen nicht stand.

Während die Ermittlungen ursprünglich von der Grazer Staatsanwaltschaft geführt wurden, fand der Prozess am Landesgericht für Strafsachen in Wien statt. Für die Anklage waren Facebook-Postings ausschlaggebend. Das macht es zu einem Medieninhaltsdelikt, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Somit musste in Wien verhandelt werden.

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