Nicht rechtskräftig

Zwölf Jahre Haft für mutmaßlichen Kinderschänder

Salzburg
27.09.2022 19:30

Ein krimineller Österreicher (28) ist am Dienstag im Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er sich mehrfach an seiner erst sechsjährigen Stieftochter verging. 

In drei von vier Anklage-Punkten erkannte das Landesgericht einen sexuellen Missbrauch von Unmündigen an, bei zwei Fällen wurde es als schwer gewertet. Der gebürtige Österreicher, ein fünffach vorbestrafter Rückfallstäter, hatte sich zu Prozessbeginn im Salzburger Landesgericht zu den Vorwürfen nicht schuldig bekannt.

Übergriffe auch während Freigängen
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat der 28-Jährige zwischen 2019 und Oktober 2021 die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin auf schreckliche Art und Weise für seine sexuellen Fantasien missbraucht. Teilweise soll er dem Opfer sogar Süßigkeiten dafür versprochen haben, geht aus der Anklageschrift hervor. Für die Taten soll er zudem Freigänge während seiner Gefängniszeit genutzt haben. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit.

Anmerkung der Redaktion: Der Verurteilte gilt noch als mutmaßlicher Kinderschänder, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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